Читать книгу Handbuch des Verwaltungsrechts - Группа авторов - Страница 201
2. Unionsrecht als zentrale Rechtsquelle des Verwaltungsrechts
Оглавление23
Unionsrecht als Rechtsquelle des Verwaltungsrechts
Kaum einer Erwähnung bedarf der Bedeutungsgewinn des Unionsrechts.[89] Dieses hat sich in vielen Bereichen zur bestimmenden Rechtsquelle des Verwaltungsrechts entwickelt. Seine ursprünglich völkerrechtlichen Wurzeln hat es schon frühzeitig abgelegt[90] und bindet nicht allein die Mitgliedstaaten der Union, sondern entfaltet unmittelbare Rechtswirkungen in den mitgliedstaatlichen Rechtsordnungen.[91] Im Zuge des Europäischen Integrationsprozesses sind die unional geprägten Politikbereiche beständig ausgeweitet worden. Im Vertrag von Maastricht ist neben die wirtschaftliche Integration die zweite (GASP) und dritte Säule (PJZS) getreten. Deren völkerrechtsähnliche Struktur hat der Vertrag von Lissabon weitgehend überwunden.[92] Die in Art. 23 GG n. F. vorgesehenen Maßnahmen, wonach die Bundesregierung in ihren Verhandlungen die nationalen Gesetzgebungsorgane einzubinden und deren Stellungnahmen zu berücksichtigen hat, sind nur von begrenzter Effektivität.[93] Ähnlich wie der Bedeutungsgewinn des Völkerrechts ist die Europäisierung damit zu Lasten der parlamentarisch-gubernativen Rechtssetzung gegangen.
24
Überwindung einer lediglich wirtschaftlichen Integration
Auch in den Politikbereichen, in denen die Union über keine eigenen Gesetzgebungskompetenzen verfügt, ist Unionsrecht zu beachten. Schlüsselnormen der sog. negativen Integration sind die Grundfreiheiten und das Beihilfeverbot.[94] Beide Normkomplexe sind – aus rechtstheoretischer Sicht – nicht unmittelbar subsumtionsfähig, sondern tragen Prinzipiencharakter und sind auf eine Konkretisierung angelegt.[95] Dies hat es dem EuGH ermöglicht, in erheblichem Umfang in die Verwaltungsrechtsordnungen der Mitgliedstaaten zu intervenieren, was zur Konstitutionalisierung der europäischen Verwaltungsrechtsordnung überleitet.