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E. Ordnungsprinzipien
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Systematisierung nach Ordnungsprinzipien
Die Rechtsquellenlehre systematisiert den Rechtsstoff nach bestimmten Ordnungsprinzipien, die in der Rechtsanwendung beständig reproduziert werden. Ihnen kommt axiomatische Bedeutung zu. Sie grundlegend zu negieren, müsste das Rechtssystem selbst in Frage stellen. Dazu gehört, die Rechtsnormen in Rechtskreise einzuordnen (I.). Innerhalb der Rechtskreise sind verschiedene Normebenen zu unterscheiden (II.). Dort, wo Normen der Rechtskreise und Rechtsschichten in Konflikt geraten, muss der Konflikt aufgelöst werden, um die Widerspruchsfreiheit der Rechtsordnung zu sichern (III.). Dabei spielt das Konzept des Stufenbaus der Rechtsordnung eine wichtige Rolle, wonach sich die Rechtsebenen innerhalb eines Rechtskreises in eine hierarchische Ordnung bringen lassen und die übergeordnete Ebene der unteren Ebene Rechtserzeugungsregeln bereitstellt. Besondere Probleme treten in polyzentrischen Rechtsordnungen auf (IV.). Zu den Ordnungsprinzipien der Rechtsquellenlehre gehört zuletzt ihre normative Verankerung, was die Frage nach den Rechtsquellen der Rechtsquellenlehre aufwirft (V.).