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6.3 Patientenrechte und Patientenunterstützung im Gesundheitswesen

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All das, was über die Rolle und die Möglichkeiten der Patienten im Gesundheitswesen beschrieben wurde, legt nahe, dass gesellschaftliche Aktivitäten zur Stärkung der Rolle der Patienten im Gesundheitswesen wichtig sind. Bereits auf der 5. Konferenz der europäischen Minister für Gesundheit 1996 forderten die Minister denn auch die Neubestimmung und Absicherung der Rechte der Patienten im Gesundheitswesen als zentrales Element der neuen sozialen Übereinkunft über Gesundheit.109 Als Aktivitäten schlagen sie vor:

• Förderung der aktiven, ausbalancierten und dialogischen Beteiligung von Patienten(-organisationen) in Gesundheitsfragen.

• Aktive Einbeziehung des Patienten in den Behandlungsprozess durch Information und Aufklärung.

• Respektierung der Rechte des Patienten; Verantwortlichkeit und Transparenz; effektive Vorgehensweise bei Beanstandungen.

• Förderung der Patientenbeteiligung bei der Einführung von Qualitätsstandards der Versorgung.

• Unterstützung der demokratischen Teilnahme an gesundheitspolitischen Entscheidungen.

• Patientenbezogene Qualifizierung der Professionellen.

In dem Maße, in dem im Gesundheitswesen Patientenorientierung greifen soll, ist es notwendig, die Rechte der Patienten für diese transparent und zugänglich zu machen. Ein wichtiger Bereich ist die bessere Ausstattung von Patienten mit den sie betreffenden bzw. von ihnen benötigten oder gewünschten Informationen. Dazu schrieb Stuchlik in seiner Sonderexpertise »Bürgerorientierung des Gesundheitswesens« 1997110, dass es wichtig ist, den medizinischen Laien in seinem Verhältnis zu den wichtigen Akteuren im Gesundheitssystem zu stärken. Dazu sei es erforderlich, dass er sich entsprechend informieren kann, ohne durch schwer überwindbare Barrieren daran gehindert zu werden. Er fordert einen guten Zugang für Patienten zu relevanten Informationen z. B. über das Internet, aber auch über andere gut zugängliche Medien und Organisationen und die patientengerechte Aufbereitung von Informationen.

In Deutschland waren die Rechte von Patienten über lange Zeit in über 90 % durch Urteile oberster Gerichte definiert. Dies war für Patienten nicht übersichtlich in einem besonderen Gesetz ablesbar, sondern vielmehr nur noch Experten zugänglich. In vielen anderen Ländern gab es bereits länger Patientenschutzgesetze oder Patientenchartas, die eine Reihe von wiederkehrenden Regelungsinhalten aufweisen (s. Kasten).

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