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Patientenschutz in Europa: Übereinstimmende Regelungsinhalte in europäischen Patientengesetzen und Patientenchartas (Quelle: vgl. Gruhl et al., G+G, Gesundheit und Gesellschaft, 6/1999, S. 24)

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• Recht auf Respekt vor den individuellen Wünschen und Präferenzen, vor allem im Hinblick auf religiöse Gebote und weltanschauliche Überzeugungen.

• Recht auf körperliche Integrität.

• Recht auf Privatsphäre, Vertraulichkeit und Verschwiegenheit der Behandler.

• Recht auf ungehinderten Zugang zur Versorgung mit medizinischen und pflegerischen Leistungen unabhängig vom wirtschaftlichen, sozialen oder beruflichen Status, insbesondere sofortige Behandlung in Notfällen.

• Recht auf die freie Wahl des Arztes oder Dienstleisters, meistens jedoch beschränkt auf die primär- bzw. hausärztliche Versorgung.

• Recht auf angemessene, sorgfältige und qualitativ hochwertige Behandlung.

• Recht auf adäquate Dokumentation und Einsicht in die Krankenakten.

• Recht auf Verweigerung von diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen (in den Niederlanden bezieht sich dies explizit auch auf lebensverlängernde Maßnahmen).

• Anspruch auf alle relevanten Informationen und Aufklärung in verständlicher Form.

• Recht auf umgehende Schmerzbehandlung und -linderung.

• Recht auf Besuche.

• Recht auf Information vor der Entlassung aus dem Krankenhaus (z. B. über Gesundheitszustand, einzunehmende Medikamente, eventuell notwendige weitere Krankenhausaufenthalte).

• Recht auf würdevolles Sterben.

In einer Reihe von Ländern gibt es seit längerer Zeit bereits Regelungen für Beschwerdeverfahren im Gesundheitswesen. Diese sichern den Patienten den Zugang zu Beschwerdeverfahren und verbessern ihre Möglichkeit, die Einhaltung ihrer Rechte durchzusetzen (vgl. Kasten unten).

Handbuch Qualitätsmanagement im Krankenhaus

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