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6.3.1 Patientenrechte in Deutschland

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Nachdem in zahlreichen Ländern eine entsprechende Gesetzgebung existierte, gab es auch in Deutschland Bemühungen, eine Patientencharta zu erarbeiten und zu einer breiten gesellschaftlichen Abstimmung zu gelangen. Ausgehend von einer Initiative der Gesundheitsministerkonferenz wurde längere Zeit ein Entwurf auf Expertenebene diskutiert, der später dem öffentlichen Diskurs zugänglich gemacht werden sollte.

Die am 9./10. Juni 1999 in Trier durch die 72. Gesundheitsministerkonferenz einstimmig verabschiedete Patientencharta wurde mit folgenden Organisationen in einem gemeinsamen Beratungsprozess abgestimmt:

• AOK-Bundesverband

• Arbeitskreis Gesundheit und Soziales der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder

• Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände

• Bundesärztekammer

• Bundesarbeitsgemeinschaft der PatientInnen-Stellen, das Bundesministerium für Gesundheit

• Bundeszahnärztekammer

• Deutsche Krankenhausgesellschaft

• Deutscher Pflegerat

• Kassenärztliche Bundesvereinigung

• Notgemeinschaft Medizingeschädigte e. V.

• Verband der Deutschen Angestelltenkrankenkassen/Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e. V.

Diese Patientencharta soll Gesunde und Patienten über ihre wichtigsten Rechte aufklären. Sie soll aber auch Ärzte und nichtärztliches Personal über die Rechte der Patienten und ihre Pflichten gegenüber den Patienten informieren, um so einen vertrauensvollen Umgang zu fördern. Die Patientencharta soll zu einem wirksamen Patientenschutz beitragen, informierte Patientenentscheidungen unterstützen und das gemeinsame Gespräch zwischen Arzt und Patient fördern.

Der Entwurf der Patientencharta beinhaltet neben einer Präambel allgemeine Grundsätze und eine Aufstellung von Patientenrechten.111 Dazu gehören im Einzelnen:

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