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Rat und Hilfe für Patienten – Beratungs-, Beschwerde- und Konfliktregelungsmöglichkeiten in europäischen Ländern (Quelle: vgl. Gruhl et al., G+G, Gesundheit und Gesellschaft, 6/1999, S. 26)

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• Finnland:

Patientenombudsleute in allen medizinischen Einrichtungen, Patientenversicherungsverein, Ausschuss für Patientenschäden (neutrales Sachverständigengremium) und Ausschuss für medizinrechtliche Angelegenheiten beim finnischen Ministerium für Soziales und Gesundheit.

• Dänemark:

Zentrale Beschwerdekommission in Kopenhagen.

• Österreich:

Patientenanwaltschaften in allen Bundesländern, einschließlich der Stadt Wien.

• Griechenland:

Beschwerdebüros in allen Krankenhäusern, Ausschuss für den Schutz von Patientenrechten beim griechischen Gesundheitsministerium.

• Großbritannien:

Mehr als 200 lokale Community Health Councils für Beratung und Aufzeigen von Beschwerdewegen. Einheitlich geregeltes Beschwerdeverfahren: örtliche Konfliktlösung durch Beschwerdebeauftragte in den Krankenhäusern – Beschwerde-Panel (Vertreter des Krankenhauses, der Health Authority und unabhängiger Vorsitzender) – Ombudsmann.

• Irland:

Geregeltes klinikinternes Beschwerdeverfahren.

• Italien:

Landesweites Netzwerk von regionalen »Tribunali per I dritti die malatti« (Tribunale für Patientenrechte).

• Luxemburg:

Geregeltes krankenhausinternes Beschwerdeverfahren.

• Niederlande:

Beratungsstellen in allen 30 Bezirken; Nationaler Patienten- und Konsumentenverband; dreistufiges Beschwerdeverfahren: Beschwerdekommissionen in allen Gesundheitseinrichtungen, Schlichtungskommission für Krankenhäuser (seit 1996), unabhängige, regionale Informations- und Beschwerdestellen in der Gesundheitspflege (IKGs) mit Unterstützungs- und Schlichtungsauftrag, die wiederum dem Kooperationsverband der Patienten- und Verbraucherorganisationen angehören. Außerdem spezielle Angebote für Migranten.

• Schweden:

Regionale Beschwerdestellen (Health Care Advisory Board), nationale Kommission für Gesundheit und Fürsorge, zusätzlich dazu eine vor 20 Jahren geschaffene Patientenversicherung (verschuldens-unabhängige Entschädigungsregelung).

Ein vergleichbares Recht im Umgang mit Beschwerden gibt es für Patienten in Deutschland nicht. Die Umsetzung eines patientenorientierten Beschwerdemanagements ist jedoch durch die QM-RL des G-BA allen Krankenhäusern in Deutschland inzwischen auferlegt. Mehr dazu findet sich im Kapitel Beschwerdemanagement ( Kap. 23).

Handbuch Qualitätsmanagement im Krankenhaus

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