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Unter Augustus hatte die Munizipalisierung Italiens ihren Höhepunkt erreicht. Die Transpadana, erst seit Caesar Bürgergebiet, war systematisch vermessen und die centuriatio auf weitere, bisher nicht ‘urbanisierte’ Gebiete Italiens erstreckt worden. Die Einteilung der gesamten Halbinsel in 11 Regionen hatte Italien überschaubar gemacht (Plin. nat. hist. 3, 38 – 75. 95 – 131). Der Bedeutung des italischen Straßennetzes war durch die Einsetzung neuer Beamter für die Überlandstraßen (curatores viarum) Rechnung getragen worden. Die Verkehrssicherheit hatte durch Einrichtung von Militärposten (stationes) in ganz Italien gewonnen; den Räubern war das Handwerk gelegt worden (Suet. Aug. 32, 1). Die Pax Augusta hatte in Italien Einzug gehalten, und zwar in durchaus persönlicher Form: Augustus drang als Wiederhersteller des Friedens in den Kultbetrieb der italischen Städte ein. Das hatte schon 36 v. Chr. nach dem Sieg über Sex. Pompeius begonnen (App. bell. civ. 5, 132) und setzte sich im augusteischen Prinzipat mit einer Bewegung fort, die sich in festen Kollegien – Augustales und Seviri Augustales – manifestierte. Es gab Städte, die mit dem Tag, an dem Augustus sie besucht hatte, ihr kultisches Jahr begannen (Suet. Aug. 59)!

Das Aufkommen der Augustalenkollegien hatte eine Entwicklung in Gang gesetzt, die in den Städten Italiens dazu führte, daß sich eine neue Schicht bildete, die, aus der plebs herausgelöst, zwischen diese und den die Geschicke der Stadt bestimmenden Dekurionenstand (ordo decurionum) trat. In sie konnten alle die gelangen, welchen der Aufstieg in die munizipale Elite verwehrt wurde, Freigeborene und Freigelassene gleicherweise, wenn auch mit regional verschiedenem Anteil entsprechend der Größe und sozialen Struktur der betreffenden Stadt. In den Städten des Nordens war das Reservoir der ingenui für die neue Mittelschicht relativ groß, im Süden bildeten fast ausschließlich liberti die Anwärter.

Stadt und Land waren in Italien eng verbunden, da zu jeder Stadt ein mehr oder weniger großes Territorium gehörte, das landwirtschaftlich genutzt wurde, auf dem es also eine bestimmte Anzahl von Bauerngütern gab. Der Landbesitz korrespondierte mit dem Ansehen in der Stadt. Umgekehrt erforderte die aktive Beteiligung an den städtischen Angelegenheiten den agrarischen Rückhalt. Weil die „Verwüstung Italiens“ in den Bürgerkriegen (Asinius Pollio: Cic. ad fam.10, 33, 1) diesen Zusammenhang gestört hatte, mußte Augustus bei seiner Munizipalisierungspolitik dieser Komponente, d. h. der Gesundung der Bauerngüter, seine besondere Aufmerksamkeit schenken. Eines der Mittel, die er anwandte, war neu: Er vergab von Zeit zu Zeit zinslose Staatsdarlehen mit bestimmter Laufzeit gegen Verpfändung von Land in doppelter Höhe (Suet. Aug. 41, 1). Mit diesen Agrarkrediten wies er einen Weg, wie der Landwirtschaft geholfen und dem seit langem in Gang befindlichen Latifundisierungsprozeß entgegengewirkt werden konnte.

Die Kaiserzeit von Augustus bis Diocletian

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