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Vorwort

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Das Buch hat eine freundliche Aufnahme gefunden, für die wir unseren Leserinnen und Lesern herzlich danken. Das Grundkonzept wurde auch in der zweiten Auflage unseres Lehrbuchs zum Öffentlichen Finanzrecht beibehalten. In der Neuauflage waren aber zahlreiche neuere Entwicklungen sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene zu berücksichtigen. So hat der EuGH Ende 2018 auf ein weiteres Vorabentscheidungsersuchen des BVerfG hin erneut ein Anleihekaufprogramm der EZB für unionsrechtskonform gehalten; die Reaktion des BVerfG steht bei Redaktionsschluss dieses Buches noch aus. Der neu gestaltete deutsche Rundfunkbeitrag verstößt weder gegen die Finanzverfassung des Grundgesetzes noch gegen Unionsrecht, wie BVerfG und EuGH ebenfalls im Jahr 2018 entschieden haben. Das BVerfG hat in seiner Entscheidung zur Kernbrennstoffsteuer die lange umstrittene Frage verneint, ob es ein freies Steuererfindungsrecht des (Bundes- und Landes-)Gesetzgebers gibt. Im nationalen Recht hat der verfassungsändernde Gesetzgeber das Grundgesetz im Bereich der Ausgabenverteilung (Art. 104b ff GG) und des bundesstaatlichen Finanzausgleichs (Art. 107 GG) grundlegend umgestaltet. Die neuen Regeln (Zu- und Abschläge bei der Umsatzsteuerverteilung statt des herkömmlichen Länderfinanzausgleichs i.e.S.) gelten ab 2020 und sind bereits berücksichtigt.

Für die Unterstützung bei der Aktualisierung des Buchs und die technische Betreuung des Manuskripts danken wir unseren Mitarbeitern Ruth Greve und David Rügamer.

Kritik und Anregungen sowie Verbesserungsvorschläge aus dem Kreis der Leser sind uns herzlich willkommen und erreichen uns z. B. über tappe@uni-trier.de sowie wernsmann@uni-passau.de.

Trier/Passau, im Januar 2019

Henning Tappe Rainer Wernsmann

Öffentliches Finanzrecht

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