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5. Praktische Bedeutung
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Die Strafverfolgung gegenüber Jugendlichen und Heranwachsenden und damit die praktische Bedeutung des JGG zeigt sich bereits anhand der Polizeilichen Kriminalstatistik. Bei einer Wohnbevölkerung über 82 Mio. wurden 2018 = 6 054 330 Straftaten (ohne Verkehrs- und Staatsschutzdelikte) erfasst und 3 368 879 Fälle aufgeklärt (55,6 %). Unter den 2 051 266 Tatverdächtigen befanden sich 70 603 (= 3,4 %) Kinder, 177 431 (8,6 %) Jugendliche und 185 523 (= 9,0 %) Heranwachsende. Die Tatverdächtigen (TV)- und Tatverdächtigenbelastungszahlen (TVBZ) entwickelten sich in den vergangenen Jahren wie folgt:
Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik 2018.
Jugendliche | |||
---|---|---|---|
Jahr | TV (insg.) | %-Anteil | TVBZ (Deutsche) |
2001 | 298 983 | 13,1 | 7 416 |
2005 | 284 450 | 12,3 | 6 744 |
2009 | 254 205 | 11,3 | 6 993 |
2013 | 190 205 | 9,1 | 5 233 |
2015 | 218 025 | 9,2 | 4 604 |
2017 | 137 916 | 9,0 | 4 765 |
2018 | 177 431 | 8,6 | 4 765 |
Gegenüber 2017 betrug der Rückgang 2018 =6,8 % bei den Jugendlichen und 5,1 % bei den Heranwachsenden. Auch die registrierte Jugendgewalt (Jugendliche plus Heranwachsende in den vier Bereichen schwere und gefährliche Körperverletzung, Raub, Vergewaltigung, Mord/Totschlag) nach einem Anstieg 2015 jetzt 2018 mit 22.583 Tatverdächtigen (TV) wieder leicht rückläufig (TVBZ 725 gegenüber 728 im Vorjahr); Baier/Kliem Entwicklungstrends der Jugend Gewalt in Deutschland Im Hell- und Dunkelfeld, ZJJ 2019, 104-113.
Heranwachsende | |||
---|---|---|---|
Jahr | TV (insg.) | %-Anteil | TVBZ (Deutsche) |
2001 | 246 713 | 10,8 | 7 440 |
2005 | 247 450 | 10,7 | 7 795 |
2009 | 236 707 | 10,5 | 7 299 |
2013 | 188 670 | 9,0 | 6 354 |
2017 | 211 735 | 9,3 | 5 428 |
2018 | 185 523 | 9,0 | 5 312 |
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Die polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) 2009 enthält erstmals eine „echte“ Tatverdächtigenzählung, d.h., dass Tatverdächtige, die in mehreren Bundesländern auffällig geworden sind, bundesweit auch nur einmal erfasst werden.
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Gegenüber ihrem Bevölkerungsanteil sind also Jugendliche und Heranwachsende mit 8,6 bzw. 9,0 % doppelt bis dreifach überrepräsentiert. Insgesamt fielen 2018 7,0 % der deutschen Jugendlichen und 7,3 % der Heranwachsenden als tatverdächtig auf. Diese Tatsache ist dann nicht besorgniserregend, wenn man sich klar macht, dass
– | es sich überwiegend um Massen- und Bagatellkriminalität handelt, |
– | jeder männliche Jugendliche schon einmal eine Straftat begangen hat, wie die Dunkelfeldforschung beweist, |
– | Jugendkriminalität normal und ubiquitär ist, |
– | Jugendkriminalität in der Regel entwicklungsbedingt ist und deswegen nur episodenhaften Charakter hat und |
– | sich mit der Übernahme neuer Rollen in den Bereichen Ausbildung und Beruf, Partnerschaft und Familie wieder „auswächst“. |
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Von daher ist es folgerichtig, wenn das Bundeskriminalamt schon von sich aus auf die Gefahr von Fehlinterpretationen dieses Zahlenmaterials hinweist. Bei den Delikten mit hoher Beteiligung von Kindern oder Jugendlichen handelt es sich meist um Bagatelldelikte oder weniger gravierende Straftaten wie Ladendiebstahl, Fahrraddiebstahl, Sachbeschädigung oder Leistungserschleichung, bei denen die statistische Entwicklung in erster Linie vom Anzeigeverhalten der Geschädigten oder Zeugen abhängt. Ausgehend von der Frage, ob Jugendkriminalität eher „Episode“ oder aber Symptom“ ist, betont das Bundeskriminalamt den vielfach eher spielerischen und häufig nur episodenhaften Charakter der Kinder- und Jugenddelinquenz, warnt aber gleichzeitig davor zu übersehen, dass eine Minderheit jugendlicher Tatverdächtiger (Intensivtäter) noch eine kriminelle Karriere vor sich hat“ (PKS 2009, 97). Unter jugendlichen Intensivtätern sind dabei nach einer Definition des Landeskriminalamtes Nordrhein-Westfalen Tatverdächtige zu verstehen, die mindestens zweimal im Berichtsjahr polizeilich mit insgesamt mehr als fünf Straftaten in Erscheinung getreten sind. Zu dieser Gruppe zählen etwa 3 bis 5 % der Tatverdächtigen, die je nach Deliktstyp für über 30 bis zu 50, der in ihrer Altersgruppe registrierten Kriminalität verantwortlich sind (vgl. allgemein zu Mehrfachtätern und der Notwendigkeit, gerade diese problematische Gruppe nicht zusätzlich abzustempeln und auszugrenzen: DVJJ (Hrsg.), Mehrfach Auffällige – mehrfach Betroffene, Erlebnisweisen und Reaktionsformen, 1990j ZJJ 2003, S. 152 ff.; Müller/Bermann ZJJ 2004, 145 ff.; Lütkes/Rose ZJJ 2005, 63 ff. Drenkhahn FPR 2007, 24 ff.; Sonnen FPR 2007, 23 f. u. StV 2005, 94; DVJJ-Landesgruppe Brandenburg (Hrsg.), Erfolgreiches Arbeiten mit Intensivtätern, DVJJ-Extra 7, 2007; Holthusen FPR 2013, 417; Boers MschrKrim 2019, 3 ff.
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Bei jugendlichen und heranwachsenden Tatverdächtigen ergab sich folgende Altersstruktur bei den Straftatgruppen 2018 in Prozent:
Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik 2018, 103 f.
Jugendliche | Heranwachsende | |||
---|---|---|---|---|
m. | w. | m. | w. | |
1. Diebstahl ohne | 14,2 | 18,1 | 8,9 | 6,8 |
unter erschwerenden Umständen | 14,7 | 14,7 | 11,7 | 9,6 |
2. Sachbeschädigung | 16,5 | 14,2 | 12,0 | 7,8 |
3. einfache KV | 7,3 | 9,4 | 8,4 | 7,8 |
4. gefährl. & schw. KV | 12,1 | 13,3 | 13,8 | 8,4 |
5. Betrug | 4,7 | 6,0 | 9,7 | 9,1 |
6. Rauschgiftdelikte | 12,0 | 18,0 | 18,0 | 15,7 |
7. Raubdelikte | 20,3 | 19,3 | 16,9 | 11,1 |
8. Straftaten insgesamt | 8,3 | 9,6 | 9,5 | 7,5 |
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In der Öffentlichkeit entsteht über die Medien ein völlig anderes Bild, das – verkürzt – zu folgender Gleichsetzung führt: Jugendkriminalität = Gewaltkriminalität, gewaltbereite Jugend = kriminelle Jugend, kriminelle Jugend = Jugend, Diese Gleichsetzung bedeutet ein Höchstmaß an Ausgrenzung. Wie die Deliktsstruktur belegt, besteht hingegen kein Anlass zur Dramatisierung. Zudem wird in den Medien regelmäßig der Eindruck erweckt, die Kriminalität junger Menschen steige stetig und in erheblichem Maße. Demgegenüber finden sich im „Hellfeld“ seit etwa 1998 deutliche Rückgänge bei den Eigentumsdelikten ebenso wie bei den schwerwiegenden Gewaltdelikten. Anstiege sind im Bereich der Gewaltdelikte bei der Körperverletzung sowie bei den Betäubungsmitteldelikten (vornehmlich im Zusammenhang mit Cannabis) zu verzeichnen. Darüber hinaus weisen die Erkenntnisse der neueren Dunkelfeldforschung darauf hin, dass ein wesentlicher Teil des Anstiegs der polizeilich registrierten Kriminalität von Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden auf eine erhöhte Anzeigebereitschaft gegenüber diesen und eine gestiegene Aufmerksamkeit hinsichtlich des Phänomens Jugendkriminalität zurückzuführen ist (vgl. dazu BMI/BMJ (Hrsg.), zweiter Periodischer Sicherheitsbericht, S. 354: „Eine Zunahme gravierender Formen der Delinquenz junger Menschen in Gestalt von erhöhten Zahlen von Mehrfach- und Intensivtätern lässt sich nicht nachweisen“). Angesichts dieser empirisch gesicherten Erkenntnis der kriminologischen Sanktionsforschung ist der durch die Medien verstärkte Ruf nach mehr Härte (mehr und längere Jugendstrafen, weniger Bewährung, Einschränkung von Vollzugslockerungen, häufiger Jugendarrest) im Sinne neuer Straflust/neuer Punitivität umso unverständlicher (Lautmann/Klimke/Sack Punitivität, 8, Beiheft, KrimJ 2004; Sack Symbolische Kriminalpolitik und wachsende Punitivität, in: Dollinger/Schmidt Semisch (Hrsg.), Handbuch Jugendkriminalität, 2010, 63-89 unter Bezug auf Garland The Culture of Control. Crime and Social Order in Contemporary Society, 2001).
In Gesetzgebung und Strafrechtsanwendung sind nur punktuell Tendenzen einer stärkeren punitiven Orientierung festzustellen, eine allgemeine Trendwende erhöhter Straflust lässt die Sanktionierungspraxis aber nicht erkennen (Cornel Neue Punitivität, 2013; Dünkel Werden Strafen immer härter?, in: Bannenberg/Jehle (Hrsg,), Gewaltdelinquenz, 2011, 208-243; Heinz Zunehmende Punitivität in der Praxis des Jugendkriminalrechts? in: BMJ, Jenaer Symposium, 2009, 29-80; Neubacher ZJJ 4/2011, 433 mit drei Beobachtungen – Jugendkriminalpolitik hat kein Zukunftsprojekt und lässt sich treiben, der Reformgeist des ersten JGGÄndG ist verflogen, für eine grundlegende Kursänderung im Jugendkriminalrecht gibt es keine Gründe – vor dem Hintergrund von Brüchen und Verwerfungen zwischen verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen; Schwerpunktheft Punitivität, ZJJ 2/2012).
Ein Gemeinschaftsprojekt des Bundesministeriums des Innern und des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen (KFN) in Form einer deutschlandweiten Dunkelfeldbefragung unter 44 610 Schülern der neunten Jahrgangsstufe zeigt zur Jugendgewalt überwiegend positive Trends und relativiert die Aussagekraft der Polizeilichen Kriminalstatistik (Baier/Pfeiffer u.a. Jugendliche in Deutschland als Opfer und Täter von Gewalt, ZJJ 2009, 112-119: In den letzten zwölf Monaten 83,2 % ohne persönliche Gewalterfahrung, seit 1998 gleichbleibende bis rückläufige Entwicklung der Jugendgewalt; ausländerfeindliches, antisemitisches oder rechtsextremistisches Weltbild nur bei einer kleinen Minderheit von Jugendlichen – in einigen Gebieten allerdings alarmierend hoch). Stärkster Risikofaktor von Jugendgewalt ist die Einbindung in delinquente Gruppen, weitere Risikofaktoren sind der Konsum von Alkohol und illegalen Drogen sowie soziale Belastungen von Jugendlichen mit Migrationshintergrund. Vgl. BMI (Hrsg.), Muslime in Deutschland, 2007 (mit Untersuchungen von Brettfeld und Wetzels zur Gewalteinstellung, S, 175-192); BT-Drucks. 16/13300 vom 10.6.2009: Erster Integrationsindikationsbericht (S. 124 Gewaltkriminalitätsquoten, S. 127 Kriminalität, Gewalt und Diskriminierung); Bannenberg Kriminalität bei jungen Migranten, in: BMJ (Hrsg.) 2009, 155-185; Holthusen Straffällige männliche Jugendliche mit Migrationshintergrund – eine pädagogische Herausforderung, in: BMJ (Hrsg.) 2009, 203-232; Kemme Die kulturelle Sozialisation als Determinante delinquenten Verhaltens- und Suchtmittelumgangs bei westlichen und muslimischen Jugendlichen, MschrKrim 2010, 126-146; Usculan Riskante Bedingungen des Aufwachsens: Erhöhte Gewaltanfälligkeit junger Migranten?, in: BMJ (Hrsg.) 2009, 187-202; Wetzels Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund – kriminologische Perspektiven, FPR 2007, 36-46; Kemme/Kolberg Religiosität und Delinquenz bei einheimischen Muslimen und Christen: Welche Rolle spielt die Geschlechtsrollenorientierung? ZJJ 2013, 4-12; Schwerpunkt Junge Menschen mit Migrationshintergrund, ZJJ 1/2013; zu den Phänomenen von Fremdenfeindlichkeit und Rassismus, Rechtsextremismus und Antisemitismus vgl. die Sachverhalte in den Entscheidungen BGH NJW 1994, 395 = NK 1994, 41; StV 1994, 654; NStZ 1994, 584; NStZ-RR 1996, 35, NStZ 1999, 129 und BGH v. 30.3.2004 (5 StR 410/03) und den Schwerpunkt „Rechtsextremismus“ in ZJJ 2/2010. Auch: Cornel/Dünkel/Pruin/Sonnen/Weber Die Integration von Flüchtlingen als kriminalpräventive Aufgabe – Ein kriminologischer Zwischenruf, NK 2015, 325-330.
Vgl. allgemein zu den aktuellen Entwicklungen der Jugendkriminalität, ihren Entstehungszusammenhängen, den Reaktionsmöglichkeiten und speziell zu Längsschnittuntersuchungen:
Baier/Kliem Entwicklungstrends der Jugendgewalt in Deutschland, ZJJ 2019, 104-113; Boers Delinquenz im Altersverlauf, MschrKrim 2019, 3-42; Boers/Reinecke u.a. Jugendkriminalität – Alltagsverlauf und Erklärungszusammenhänge, Neue KrimPol (NK) 2010, 58-66; Boers Die Kriminologische Verlaufsforschung, in: Schneider, H.-J. (Hrsg.): Internationales Handbuch der Kriminologie, Bd. 2, 577-616; Boers Kontinuität und Abbruch persistenter Delinquenzverläufe, in: BMJ 2009, 101-133 = DVJJ (Hrsg.) Fördern, Fordern, Fallenlassen, 2008, 340-376; Heinz Sekundäranalyse empirischer Untersuchungen zum Jugendkriminalrecht, 2019; Pfeiffer/Baier/Kliem zur Entwicklung der Gewalt in Deutschland. Schwerpunkt: Jugendliche und Flüchtlinge als Täter und Opfer, 2018; 2. PSB 2006, 354-407 (Kinder und Jugendliche als Täter und Opfer), 408-439 (Zuwanderer als Täter und Opfer); Sampson/Laub Life-Course Desisters?, Criminology 2003, 555-592; Schumann, K. Jugenddelinquenz im Lebensverlauf, in: Dollinger/Schmidt-Semisch (Hrsg,) 2010, 243-257; Stelly/Thomas Kriminalität im Lebenslauf, 2005; Weitekamp/Kerner/Stelly/Thomas Desistance from Crime: Life History, Turning Points and Implications for Theory Construction in Criminology, in: Karstedt/Bussmann (Eds.), Social Dynamics of Crime and Control. New Theories for a World in Transition 2000, 207-227.
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Bei den Verurteiltenzahlen ergibt sich folgendes Bild:
Quelle: Statistisches Bundesamt, Fachserie 10, Reihe 3: Strafverfolgung, 2017, 16.
Jahr | Verurteilte | Jugendliche | Heranwachsende |
---|---|---|---|
2003 | 736 297 | 52 905 | 75 468 |
2005 | 780 659 | 57 687 | 77 229 |
2008 | 734 669 | 54 771 | 70 127 |
2012 | 773 901 | 44 984 | 69 809 |
2017 | 716 044 | 28 479 | 50 434 |
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Der Anteil von Jugendlichen und Heranwachsenden unter den Abgeurteilten 2017 von 14 % und unter den Verurteilten von 11 scheint für eine geringer werdende Bedeutung der Jugendgerichtsbarkeit zu sprechen (Anteil 1985 = 21,3 %). Doch muss neben der demographischen Entwicklung (DVJJ (Hrsg.), Und wenn es künftig weniger werden – die Herausforderung der geburtenschwachen Jahrgänge, 1987), der zunehmend höhere Anteil informeller Erledigungen berücksichtigt werden. So betrug der Anteil der nach den §§ 45, 47 im Jahre 2017 informell sanktionierten Jugendlichen und Heranwachsenden schon 77,5 % ( je nach Bundesland zwischen 65-89 %), Boers/Scherff, ZJJ 2020, 7.
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Verurteiltenziffer (Deutsche Verurteilte je 100 000 Einw. der gleichen Personengruppe; früheres Bundesgebiet)
Quelle: Statistisches Bundesamt, Fachserie 10, Reihe 3: Strafverfolgung, 2017, 17.
Jahr | insgesamt | Jugendliche | Heranwachsende | Erwachsene |
---|---|---|---|---|
1995 | 1 070 | 1 167 | 2 581 | 1 010 |
2005 | 1 125 | 1 662 | 3 120 | 1 012 |
2008 | 1 069 | 1 619 | 2 700 | 966 |
2015 | 823 | 859 | 1 837 | 784 |
2017 | 754 | 774 | 1 570 | 772 |
Die Verurteiltenziffer ist also bei den Jugendlichen 2017 um 9,9 % und bei den Heranwachsenden um 14,5 % gegenüber 2015 gesunken, während sie bei den Erwachsenen um 1,5 % zurückgegangen ist.