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1. Strafrechtsvorschriften
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Der Begriff der allgemeinen Vorschriften ist hier weiter als in § 1. Es geht nicht nur um das materielle Strafrecht, sondern auch um prozessuale Regelungen, und zwar sowohl im Kern- und Nebenbereich als auch auf Bundes- und Landesebene. Neben dem StGB sind es also vor allem StPO, GVG, StVollzG, OEG, StrEG, AO.