Читать книгу Jugendgerichtsgesetz - Herbert Diemer - Страница 41
2. Ordnungswidrigkeiten
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Die Vorrangstellung des JGG gilt gegenüber den allgemeinen Vorschriften des materiellen und formellen Strafrechts, also nicht gegenüber dem Ordnungswidrigkeitengesetz. Hier bedurfte es eines ausdrücklichen Verweises in § 46 Abs. 1 OWiG zur sinngemäßen Anwendung der JGG-Vorschriften, soweit das OWiG nichts anderes bestimmt. Wenn eine Geldbuße nicht gezahlt wird, können an ihrer Stelle Arbeitsleistungen, Schadenswiedergutmachung, Teilnahme am Verkehrsunterricht oder sonstige bestimmte Leistungen auferlegt werden. Kommt der Jugendliche der Auflage nicht nach und zahlt er auch die Geldbuße nicht, kann bei einer Bußgeldentscheidung gegen ihn Jugendarrest bis zu einer Woche verhängt werden, § 98 Abs. 2 OWiG.