Читать книгу Jugendgerichtsgesetz - Herbert Diemer - Страница 335
На сайте Литреса книга снята с продажи.
II. Strafaussetzung bei Jugendstrafe von nicht mehr als einem Jahr
Оглавление6
Bei einer günstigen Prognose ist die Strafaussetzung zwingend vorgeschrieben. Einschränkungen aus generalpräventiven Gesichtspunkten wie im allgemeinen Strafrecht durch § 56 Abs. 3 StGB (Verteidigung der Rechtsordnung) gibt es im Jugendstrafrecht nicht.