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2. Günstige Prognose

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Voraussetzung ist die Erwartung, dass der Jugendliche bzw. Heranwachsende künftig einen rechtschaffenen Lebenswandel führen wird, und zwar auf Grund der Möglichkeiten in der Bewährungszeit und ohne die Einwirkung des Strafvollzuges. Die Strafaussetzung ist damit sowohl von einer günstigen Sozial- als auch von einer positiven Sanktionsprognose abhängig.

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