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Lass uns zusammenziehen: kollektives Wohnen

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Eine besondere Form des Kollektivs möchten wir hier natürlich ebenfalls noch vorstellen: das kollektive Wohnen. Der Gedanke, unabhängig von familiären oder religiösen Banden gemeinsam zu wohnen, ist noch nicht so alt.

Im Laufe des 20. Jahrhunderts haben sich die Biographien der Menschen signifikant verändert, vor allem, da sich die Ausbildungsphase zunehmend verlängerte. Und was macht mensch als erwachsener Mensch ohne festes Einkommen? Genau: Mensch macht sich auf die Suche nach einer (kostengünstigen) Wohngemeinschaft (WG). Während sich WGs vor allem im studentischen Milieu seit den 1960er- und 1970er-Jahren immer mehr etablierten, gibt es heute alle möglichen Formen des Zusammenlebens unter einem Dach. Menschen können sich aus unterschiedlichsten Gründen dazu entscheiden, gemeinsam zu wohnen. Als spezifische Formen können das Generationenwohnen, Senioren-WGs, betreutes Wohnen für Menschen mit besonderen Bedürfnissen oder auch sozialpädagogische Wohngemeinschaften genannt werden.

Abgesehen von der unterschiedlichen Zusammensetzung der Bewohner*innen unterscheiden sich solche WGs ansonsten meist nicht von „klassischen“ Wohn- bzw. Mietverhältnissen. Soll heißen: Es gibt eine Wohnung oder ein Haus, das bestimmten Eigentümer*innen gehört, die den Wohnraum wiederum an die Bewohner*innen zur Miete oder zum Kauf stellen. Was aber wäre, wenn sich auch hier die Besitzverhältnisse ändern würden?

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