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6. Schema Prozessaufrechnung

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Prozessaufrechnung

I.Zulässigkeit der Klage[43]

II.Begründetheit der Klage

1.Hauptforderung besteht

2.Prozessaufrechnung

a)prozessuale Zulässigkeitsvoraussetzungen

aa)allgemeine Prozesshandlungsvoraussetzungen

Parteifähigkeit, Prozessfähigkeit, Postulationsfähigkeit, Rechtzeitigkeit (§ 296 ZPO), Bestimmtheit der Aufrechnung (§ 253 Abs. 2 ZPO analog)

bb)Zulässigkeit der Eventualaufrechnung

cc)anderweitige Rechtshängigkeit der Gegenforderung

VerteidigungsmittelRn. 187

dd)entgegenstehende Rechtskraft bezüglich der Gegenforderung

b)materiell-rechtliche Voraussetzungen

aa)Aufrechnungserklärung (§ 388 BGB)

bb)Aufrechnungslage (§ 387 BGB)

cc)kein Ausschluss der Aufrechnung (§§ 390 ff. BGB)

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Die Eventualaufrechnung kann den Prozess deutlich verzögern, etwa weil eine umfangreiche Beweisaufnahme erforderlich ist. Daher gibt es die Möglichkeit, ein Vorbehaltsurteil (§ 302 ZPO) zu erlassen, sobald die Hauptforderung zur Entscheidung reif ist.[44] Der Bestand des Vorbehaltsurteils ist dann vom Ergebnis des Nachverfahrens (über die Gegenforderung) abhängig.

2. Teil ErkenntnisverfahrenE. Prozessverhalten des Beklagten zur Klage › V. Die Widerklage

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