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b) Isolierte Drittwiderklage
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Eine isolierte Drittwiderklage ist grundsätzlich unzulässig.[56] Nur in seltenen Ausnahmefällen hat der BGH die isolierte Drittwiderklage erlaubt.[57] Zugelassen wird die isolierte Drittwiderklage, wenn sie sich – wie im obigen Beispiel – gegen den Zedenten der Klageforderung richtet und eine enge Verknüpfung der Ansprüche von Klage und Drittwiderklage besteht oder wenn die Ansprüche aus einem einheitlichen Schadensereignis resultieren.