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2.2 Vereinigungsstatut aus Lanuvium

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Die nicht vollständig erhaltene Inschrift über die Vereinigung zur BegräbnisfürsorgeBegräbnisfürsorge aus LanuviumLanuvium ist bereits mehrfach innerhalb anderer Untersuchungen zu freiwilligen antiken Vereinigungen besprochen worden.1 Eine erneute Lektüre und Analyse der Inschrift innerhalb der vorliegenden Studie ist jedoch aufgrund der besonderen Kriterien2 sowie der Untersuchung hinsichtlich des Konzepts diakonischen Handelns ertragreich.

Zu datieren ist die Inschrift anhand ihrer Selbstaussagen auf das Jahr 136 n. Chr. und erfüllt damit das formulierte Kriterium der zeitlichen Plausibilität.3 Somit könnte sie in Interdependenzen mit frühen christlichen Gemeinden stehen. Zugleich bietet sie einen Einblick in eine gesellschaftliche Gruppe bzw. OrganisationsformOrganisationsform neben den christlichen Gemeinden.

Die Inschrift stammt aus der Stadt LanuviumLanuvium, rund 34 Kilometer von RomRom entfernt, an der Via Appia und Ausläufern der Albaner Berge gelegen. Mit dieser Ortslage wird auch das formulierte Kriterium des Raums erfüllt.4 Bedeutung erhielt diese Stadt als Geburtsort der Kaiser Antonius Pius und Commodus.5 Das Leben der Stadt und ihrer Bewohnerinnen und Bewohner war von einer Vielzahl an Kulten geprägt, für die es mehr oder minder umfangreiche Quellen und Belege gibt.6 Für das Verständnis der Inschrift bedeutsam ist außerdem die Einordnung des Begriffs „Diktator“: „Finally, she [d.h. die Stadt, JQ] is one of the comparatively few cities in the Roman world where the titles ‚senatus‘ and ‚dictator‘ were used of the local assembly and the chief magistrate, the first being shared with seventy-five or eighty others, the latter with only six or seven Latin and Etruscan towns.“7

Unter der Kategorie der räumlichen Verortung wurde oben auch darauf hingewiesen, dass innerhalb einer ersten Lektüre der Inschrift aufzuzeigen ist, ob sie Hinweise auf ein sozial-fürsorgliches HandelnHandeln, sozial-fürsorglich bzw. eine Kultur des Helfens bietet.8 Für die vorliegende Inschrift ist dieses Kriterium als erfüllt anzusehen, weil sich die Vereinigung nicht lediglich zu kultischen oder gesellschaftlichen bzw. geselligen Zwecken gründete und zusammenfand, sondern außerdem zum Zweck der BegräbnisfürsorgeBegräbnisfürsorge. Dem Zweck der Vereinigung ist also ein Handeln eigen, das mit den Formen sozial-fürsorglichen HandelnsHandeln, sozial-fürsorglich anderer Gruppen verglichen werden kann. Zunächst ist aber zu untersuchen, unter welchen Bedingungen sich diese Art sozial-fürsorglichen HandelnsHandeln, sozial-fürsorglich vollzog und welcher Personenkreis Nutznießer der Vereinigung und ihres Zweckes werden konnte.

Diakonie zwischen Vereinslokal und Herrenmahl

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