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1.5.1.6 Scheuermann: Gemeinde im Umbruch

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Andere Vergleichsobjekte als Ebel und Schmeller wählt Scheuermann für seine Studie.1 Er befragt ebenfalls antike Vereinigungssatzungen, setzt sie allerdings nicht ins Verhältnis zu paulinischen Gemeinden, sondern zur Adressatengemeinde des Matthäusevangeliums. Er bezieht sich dazu auf die Statuten der Athener IobacchenIobacchen, die Vereinigungsstatuten aus LanuviumLanuvium und die Gemeinderegel aus QumranQumran. Darüber hinaus untersucht Scheuermann jüdische SynagogenSynagoge im ersten christlichen Jahrhundert und bringt insgesamt seine Untersuchungen mit ausgewählten Texten des Matthäusevangeliums ins Gespräch. „Das vergleichende Verfahren ist umso unproblematischer anwendbar, je näher die verglichenen Gruppen zeitlich, räumlich, sozial und religiös einander stehen. Für die Gemeinde des Mt-Ev kommen daher vorrangig Gruppen in Betracht, die im 1. und 2. Jh.n.Chr. [sic!] im östlichen Mittelmeerraum lebten und die primär religiös orientiert waren.“2 Anhand einer genauen Lektüre der Zeugnisse zu den freiwilligen Vereinigungen ergeben sich für Scheuermann als verbindende Aspekte die Themenfelder „Aufnahmeverfahren“, „VersammlungenVersammlung“, „Sanktionen“ und „Funktionen“.3 Diese vergleicht er mit der Gemeinderede (Mt 18Mt 18), der Pharisäerrede (Mt 23Mt 23) und den Belegen für das Wortfeld διδάσκω κτλ.4

In der Zusammenschau der Quellen werde deutlich, dass die freiwilligen Vereinigungen in ihrer Organisation einen wesentlich komplexeren Aufbau aufweisen als die matthäische Gemeinde. Zunächst sei auf die Vorschriften zu EintrittsgeldernEintrittsgeld und monatlichen Beiträgen innerhalb freiwilliger Vereinigungen hinzuweisen, denen kein monetäres Äquivalent in der matthäischen Gemeinde gegenüberstehe. Lediglich für die Gruppe in QumranQumran seien Ähnlichkeiten in den Zulassungsbedingungen auszumachen, die sich dort jedoch auf das EthosEthos und den GlaubenGlaube des Kandidaten bezögen, nicht jedoch auf seine finanziellen Möglichkeiten.5 Grundsätzlich bis zu einem gewissen Grad vergleichbar seien Vereinigungen und Gemeinden hinsichtlich ihrer Zusammenkünfte und Gemeinschaftsmähler. Offen bleibt dabei aber u.a., welche Häufigkeit für die VersammlungenVersammlung der Gemeinde anzunehmen ist.6 Zuletzt werde anhand von Ausführungen zu Sanktionen und Funktionen ein „deutlich höherer […] Organisationsgrad [sichtbar, JQ], als das für die Gemeinde des Mt-Ev erkennbar ist.“7

Im abschließenden Ausblick verweist Scheuermann auf eine Analogie zwischen der damaligen und heutigen Situation christlicher Gemeinden: Sie befänden sich in Phasen des Umbruchs, die von einem Traditionsabbruch gezeichnet seien, verbunden mit einer Minderheitssituation. In dieser Situation verweise der Evangelist seine Adressatinnen und Adressaten auf „den irdischen Jesus, den menschgewordenen Sohn Gottes, [der] […] in der Sicht des Evangelisten die nötige Orientierung [gibt,] um die Krisensituation der Zeit bestehen zu können.“8 Ungeachtet des für die Gegenwart fragwürdigen Begriffs der Krisensituation besteht eine begründete Aufgabe der Gegenwart – bezogen auf die vorliegende Studie – in der Plausibilisierung des Konzepts diakonischen Handelns im Kontext einer weitgehend säkularen Gesellschaft.

Diakonie zwischen Vereinslokal und Herrenmahl

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