Читать книгу Diakonie zwischen Vereinslokal und Herrenmahl - Jan Quenstedt - Страница 96
1.5.1.9 Sammelbände
ОглавлениеNeben den vorgestellten Monographien ist auf zwei Sammelbände zu verweisen. Beide Sammelbände eröffnen vielfältige Perspektiven auf den Zusammenhang von SynagogenSynagoge, Vereinigungen und frühen christlichen Gemeinden. Der erste Band trägt den Titel „Voluntary Associations in the Graeco-Roman World“1, während der zweite Band den Titel „Vereine, SynagogenSynagoge und Gemeinden im kaiserzeitlichen Kleinasien“2 trägt. Exemplarisch soll an dieser Stelle der zweite Band vorgestellt werden, weil er einen Einblick in die neuere Forschung ermöglicht. An die Seite vergleichender Studien zwischen freiwilligen Vereinigungen und christlichen Gemeinden treten hier u.a. Ausführungen zur Forschungsgeschichte und auch zu juristischen Rahmenbedingungen des antiken VereinigungswesensVereinigungswesen. Der Titel „COLLEGIA – ΣΥΝΑΓΩΓΑΙ – ΕΚΚΛΗΣΙΑΙ/Vereine – SynagogenSynagoge – Gemeinden. Probleme und Schwerpunkte von Gruppenbildungen im Osten des römischen Kaiserreiches“ weist bereits auf einen Fokus des dokumentierten Kolloquiums und des dahinterstehenden Forschungsinteresses hin, der in der Frage nach Problemen gesellschaftlicher Integration und Abgrenzung von Vereinigungen zu sehen ist.3 Einzelne Beiträge dieses Sammelbandes sind in die vorliegenden Ausführungen eingeflossen und werden an gegebenem Ort zitiert.4 In der Besprechung des genannten Bandes weist Christoph Stenschke darauf hin, dass aus aktueller Perspektive weitere Querschnittsuntersuchungen durchzuführen seien, „die auf möglichst breiter Materialbasis deutlicher als bisher mögliche Analogien und auch mögliche Differenzen zwischen frühchristlichen Gemeinden und antiken Vereinen erkennen lassen.“5 Vorliegende Studie will dieses aufgezeigte Desiderat mit einer Untersuchung von HandlungsvollzügenHandlungsvollzüge, die dem Konzept diakonischen Handelns zugeordnet werden können, bearbeiten.
Abschließend ist auf einen Aufsatz zu verweisen, der sich mit dem Spezialfall der Sozialleistungen in Vereinigungen innerhalb des römischen Militärs auseinandersetzt.6 Schulz-Falkenthal befasst sich in seinem Beitrag mit der seit 14 v. Chr. in Afrika stationierten legio III Augusta. Aus dem Standort der Einheit sei aus dem Jahre 203 die Vereinigungssatzung eines Kollegiums von Hornbläsern erhalten, welches zeige „wie stark in einem Berufsverein der Gegenseitigkeitsgedanke sowie die Bereitschaft zur Ausgleichshilfe, Unterstützungstätigkeit und FürsorgeFürsorge sowohl für bestimmte, sich u.U. [sic!] wiederholende Eventualitäten und Risiken im täglichen Leben bzw. Dienstablauf als auch für den Todesfall ausgeprägt waren.“7 Ein Anrecht auf diese Unterstützung, die zunächst nur finanzieller Natur ist, ergibt sich aus der Zahlung von EintrittsgeldernEintrittsgeld und monatlichen Beiträgen. Sie beruht also auf den zuvor erbrachten Leistungen des Nutznießers und weiterer MitgliederMitglied der Vereinigung. Inwieweit in diesem speziellen Kontext einer Vereinigung innerhalb einer militärischen Abteilung weitere Formen sozial-fürsorglichen HandelnsHandeln, sozial-fürsorglich praktiziert wurden, bleibt offen. Obgleich Schulz-Falkenthal davon ausgeht, „[…] daß jedes Mitglied auf die [finanzielle, JQ] Hilfe der Korporation in schwieriger und bedrängter Lage rechnen konnte.“8 Auf das Ergebnis dieser Hilfe geht Schulz-Falkenthal nicht weiter ein. Aufgrund des in Kapitel II.1.3 formulierten Konzepts diakonischen Handelns liegt eine versicherungsmäßige FürsorgeFürsorge nicht im Interesse der vorliegenden Studie, sodass die Ausführungen von Schulz-Falkenthal lediglich wahrzunehmen sind.