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5. Das zur Marke geeignete Zeichen

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Die Benutzungsmarke erfordert ein nach § 3 als Marke schutzfähiges Zeichen für bestimmte Waren oder Dienstleistungen. Die Verkehrsgeltung bestimmt dann die Reichweite des durch Benutzung erworbenen Markenschutzes. Wenn nur ein Bestandteil eines aus mehreren Teilen bestehenden Zeichens innerhalb des relevanten Publikums Verkehrsgeltung erworben hat, erschöpft sich der Schutz des Zeichens in diesem Bestandteil (vgl statt aller: Berlit WRP 2002, 177 ff). IÜ bedarf es für jede bestimmte Ware oder Dienstleistung, für die der Schutz nach § 4 Nr 2 geltend gemacht wird, des Nachweises, dass die relevanten Verkehrskreise die Marke konkret darauf beziehen.

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Da Kollektivmarken nach § 97 Abs 1 eintragungsfähige Zeichen iSd § 3 darstellen, spricht nichts dagegen, ihnen im Falle des Vorliegens der sonstigen Voraussetzungen auch den Schutz der Benutzungsmarke zuzubilligen (vgl BGH GRUR 1964, 381, 384 – WKS-Möbel; GRUR 1957, 88 – Ihr Funkberater; zum WZG Fezer § 4 Rn 153). Das Markengesetz normiert in § 3, welche Zeichen als Marken in Betracht zu ziehen sind (vgl die Kommentierung dort). Dabei kommt iÜ auch den Farbzeichen (vgl Rn 29; BGH GRUR 2009, 783 ff Rn 22 – UHU; NJW-RR 2004, 251 ff – Farbmarkenverletzung I; BPatG MarkenR 2005, 455 ff – grün/gelb 2; Rn 23–26) sowie den dreidimensionalen Marken Schutzfähigkeit iSv § 4 Nr 2 zu (vgl Klaka GRUR 1996, 613 ff; Kiethe/Groeschke WRP 1998, 541 ff mN).

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Die Möglichkeit des Schutzes dreidimensionaler Zeichen stellt eine der Neuerungen des MarkenG dar (vgl hierzu Plaß WRP 2002, 181 ff mN). Deshalb können auch Verpackungen als dreidimensionale Marken Schutz genießen.

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Im Bereich der Internet-Domainnamen kommt den Second-Level-Domains Kennzeichen- und Namensfunktion zu, wenn diese Kennungen herkunftshinweisend verwendet werden und nicht nur als Adressbezeichnung (OLG Hamburg GRUR 2011, 168 ff – Patmondid; OLG Karlsruhe WRP 1998, 900 – zwilling.de; OLG München NJW-RR 1998, 984 – freundin.de; KG Berlin NJW 1997, 3321 ff – concert-concept.de/concert-concept.com; LG Hamburg CR 1999, 47 ff – eltern.de; LG Berlin NJW-RR 1998, 974 ff – Lit.de;).

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