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Übungsaufgaben zu Teil II Kapitel 2

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Aufgabe 1

Herr H. ist Mitglied einer Ersatzkasse; sein monatliches Bruttoarbeitsentgelt beträgt 3419 €. Seine Kasse erhebt einen kassenindividuellen Beitragssatz von 0,9 %. Errechnen Sie den Arbeitnehmer- sowie den Arbeitgeberbeitrag zur Krankenversicherung.

Aufgabe 2

Frau K. ist 56 Jahre alt. Sie war als freiberufliche Psychotherapeutin 20 Jahre lang privat krankenversichert und nimmt nun eine Tätigkeit als Angestellte in einer Rehabilitationsklinik auf. Muss Frau K. in die GKV aufgenommen werden?

Aufgabe 3

Bitte ordnen Sie zu


a) primäre Präventionb) sekundäre Präventionc) tertiäre Prävention

Aufgabe 4

Frau B. bezieht im Monat vor Beginn ihrer Arbeitsunfähigkeit ein Bruttogehalt von 1950 €. Ihr regelmäßiges Nettoeinkommen beträgt 1265,10 €. Frau B. bezieht für 25 Tage Krankengeld. Errechnen Sie das Krankengeld für Frau B.

Aufgabe 5

Auszug aus dem § 175 Abs. 4 SGB V:

»Versicherungspflichtige und Versicherungsberechtigte sind an die Wahl der Krankenkasse mindestens 18 Monate gebunden. Eine Kündigung der Mitgliedschaft ist zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats möglich, gerechnet von dem Monat, in dem das Mitglied die Kündigung erklärt. […] Erhebt die Krankenkasse nach § 242 Absatz 1 erstmals einen Zusatzbeitrag oder erhöht sie ihren Zusatzbeitragssatz, kann die Kündigung der Mitgliedschaft abweichend von Satz 1 bis zum Ablauf des Monats erklärt werden, für den der Zusatzbeitrag erstmals erhoben wird oder für den der Zusatzbeitragssatz erhöht wird.«

Frau V.s Kasse erhöht den Zusatzbeitrag ab dem 1.11.2020. Bitte geben Sie an, wann Frau V. kündigen muss, um zum 31.10.2020 aus der Kasse ausscheiden zu können.

Aufgabe 6

Herr T. wurde zum 1.3.2020 befördert; sein Gehalt stieg von 4850 € auf nunmehr 5400 €. Bitte geben Sie an, wann Herr T. aus der Pflichtmitgliedschaft seiner Krankenkasse ausscheidet.

Aufgabe 7

Bitte kreuzen Sie an, welche 2 Aussagen auf den Gesundheitsfonds nicht zutreffen

1. Die Mittel, die in den Fonds einfließen, bestehen nur aus Beiträgen der Mitglieder und der Arbeitgeber bzw. der Rentenversicherung

2. Die Ausschüttung aus dem Fonds an die Krankenkassen erfolgt in Form einer Grundpauschale mit Zu- bzw. Abschlägen

3. Der Gesundheitsfonds wird vom Bundesversicherungsamt verwaltet

4. Der Morbiditätszuschlag zur Grundpauschale ist abhängig davon, ob ein Versicherter einer Krankenkasse eine von 80 schweren Krankheiten hat

5. Erhöht eine Kasse ihren kassenindividuellen Beitragssatz, steigen die Einzahlungen in den Fonds

6. Die Mittel, die eine Krankenkasse aus dem Fonds erhält hängen nicht davon ab, wie viel die Mitglieder der Kasse verdienen

7. Kassen erhalten aus dem Fonds eine Pauschale für Versicherte, die sich in ein DMP eingeschrieben haben

Aufgabe 8

Bitte suchen Sie den entsprechenden Paragraphen des SGB V und ergänzen Sie den folgenden Lückentext aus dem SGB V

Die Krankenkassen und die Leistungserbringer haben eine bedarfsgerechte und ………, dem allgemein anerkannten Stand der ………… Erkenntnisse entsprechende Versorgung der Versicherten zu gewährleisten. Die Versorgung der Versicherten muss ausreichend und …………. sein, darf das Maß des …………………. nicht überschreiten und muss in der fachlich gebotenen ……. sowie …… erbracht werden.

Aufgabe 9

Herr T. fragt bei seiner Kasse schriftlich nach, ob deren Satzung freiwillige Impfleistungen (Gelbfieberimpfung für Afrika-Touristen) bezahlt und erhält eine abschlägige Antwort. Frau G. wird per Post die Bewilligung ihrer Kasse einer Mutter-Kind-Kur im August 2017 zusammen mit ihrem Sohn zugestellt. Bitte überprüfen Sie jeweils, ob es sich um einen Verwaltungsakt handelt und begründen Sie Ihre Entscheidung.

Aufgabe 10

Frau F., bei ihrem Mann mitversichert in der AOK Bayern, löst folgende Rezepte ein. Geben Sie bitte an, wie viel sie jeweils zuzahlen muss.

1. Ein Rezept für ihren Mann mit

a) einem Arzneimittel für 25,10 €

b) einem Arzneimittel für 135,40 €

2. ein Rezept für sich selbst mit

a) einem Arzneimittel für 54,70 €

b) einem Arzneimittel für 63,00 €

3. ein Rezept für ihren 15-jährigen Sohn mit

a) einem Arzneimittel für 17,29 €

b) einem Arzneimittel für 55,97 €

Aufgabe 11

Frau S. ist alleinstehende Rentnerin und chronisch krank. Ihr monatliches Bruttoeinkommen beträgt 1214 €. Sie war im vergangenen Jahr 10 Tage (inkl. Entlassungstag) im Krankenhaus, danach wurde sie 22 Tage (inkl. Entlassungstag) in einer stationären Rehabilitationseinrichtung behandelt; für Arzneimittel zahlte sie insgesamt 112,87 € dazu. Hat Frau S. ihre Belastungsgrenze überschritten?

Aufgabe 12

Ein Orthopäde verordnet Herrn Z. 6 x Physiotherapie für je 12,56 €. Wie viel zahlt Herr Z. aus eigener Tasche dazu?

Aufgabe 13

Suchen Sie im SGB V die Rechtsquellen für folgende Aussagen:

1. Für Krankheiten, die nicht wirksam behandelt werden können, finanziert die GKV keine Früherkennungsuntersuchungen.

2. Die Landesverbände und der Spitzenverband der Krankenkassen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts.

3. Versicherte können zwischen Kostenerstattung und Sachleistung wählen.

Aufgabe 14

Frau S. bezieht Krankengeld. Ihr monatliches Bruttoentgelt beträgt 3517 €, netto erhält sie 2636 €. Bitte errechnen Sie die Höhe ihres kalendertäglichen Krankengeldes.

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