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Beispiel:

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Frau F. ist als Lehrerin eine Beamtin, sie ist verheiratet und hat drei Kinder; ihr Mann ist als Hausmann tätig. Die Familie hat fünf Versicherungsverträge mit einer privaten Krankenversicherung zu folgenden Prozenttarifen abgeschlossen:

• Frau F. und ihr Mann sind je zu 30 % privat versichert

• jedes Kind ist zu 20 % privat versichert.

Sucht ein Mitglied der Familie F. einen Arzt auf oder löst ein Rezept in der Apotheke ein, zahlt die Familie die Rechnung selbst und reicht je eine Kopie der Rechnung bei der PKV und bei der Beihilfe ein, die dann den jeweiligen prozentualen Rechnungsbetrag auf das Konto von Familie F. überweisen.

Entscheidet sich ein Angestellter oder Arbeiter, dessen Verdienst die Pflichtversicherungsgrenze übersteigt, für eine private Vollversicherung, so zahlt ihm sein Arbeitgeber einen Zuschuss in Höhe des Arbeitgeberbeitrags, den er bekäme, wenn er in der GKV geblieben wäre (§ 257 Abs. 2 SGB V). Herr B. ( Tab. 8) im Rechenbeispiel in Kapitel II 2.5.1 hätte also einen Zuschuss erhalten, wenn er sich für die PKV entschieden hätte. Herr B. wird die Alternative PKV wählen, wenn er als junger gesunder Mensch beitritt und folglich eine günstige Prämie erhält. Hätte er eine chronische Erkrankung oder wäre er nicht mehr jung, dürfte die GKV für ihn die bessere Alternative sein. Ist er verheirateter Familienvater oder möchte er dies werden, wird er ebenfalls in der GKV bleiben, da er sonst auf die beitragsfreie Mitversicherung seiner Familienangehörigen verzichten müsste.

Kaufmann/Kauffrau im Gesundheitswesen

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