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4 Soziale Pflegeversicherung

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Die Krankenversicherung übernimmt die mit der Erkrankung direkt einhergehenden Risiken, also die Kosten der medizinischen Behandlung und den Verdienstausfall durch Krankheit nach der Entgeltfortzahlung. Erkrankung oder Behinderung kann aber auch mit weiteren Risiken verbunden sein, die von der Krankenversicherung nicht (bzw. nur in geringem Umfang) getragen werden, dem Risiko, aufgrund von eingeschränkter Selbstständigkeit und beeinträchtigter Fähigkeiten der Hilfe anderer zu bedürfen. Dies kann z. B. bei körperlichen Erkrankungen dazu führen, sich bei der Hygiene, der Fortbewegung nicht mehr allein zurechtzufinden. Bei psychischen Erkrankungen, vor allem Demenz, können sich davon Betroffene nicht mehr räumlich und zeitlich orientieren, um nur einige Beispiele zu nennen. Eben diese Risiken werden von der Sozialen Pflegeversicherung, dem jüngsten, 1995 eingeführten Zweig der Sozialversicherung abgedeckt.

Der Hauptgrund für die Einführung der Pflegeversicherung war dieses Defizit in der Risikoabdeckung, das auch dazu führte, dass Pflegeeinrichtungen nicht in ausreichendem Maß vorhanden waren. Pflegebedürftige Menschen in Altenheimen waren vor der Einführung der Pflegeversicherung auf Sozialhilfe angewiesen, wenn ihr eigenes Einkommen nicht ausreichte, das Heim zu bezahlen. Sozialhilfe ist eine subsidiäre Leistung, die aus Steuern finanziert wird und von den Städten und Gemeinden getragen wird. Die auch schon in den 80er- und 90er-Jahren spürbare Alterung der Bevölkerung brachte eine zunehmende Belastung der Kommunen durch Sozialhilfe mit sich; die Pflegeversicherung sollte denn auch zur Entlastung der Städte und Gemeinden beitragen. Hinzu kam die sogenannte Fehlbelegung von Krankenhausbetten mit pflegebedürftigen Menschen. Alte Patienten, die der Krankenhausbehandlung nicht mehr bedurften, konnten dennoch nicht entlassen werden, da sie nicht in der Lage waren, sich zuhause selbst zu versorgen. Das Risiko der Pflegebedürftigkeit wurde damit zum Teil auf die Krankenversicherung abgewälzt. Alle genannten Gründe führten schließlich dazu, das Risiko Pflegebedürftigkeit solidarisch zu finanzieren, wie die übrigen sozialversicherten Risiken auch.

Die Pflegeversicherung weist im Gegensatz zu den übrigen Zweigen der Sozialversicherung einige Besonderheiten auf, auf die im Folgenden jeweils hingewiesen wird.

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