Читать книгу Kaufmann/Kauffrau im Gesundheitswesen - Jochen Gürtler - Страница 56
4.4 Finanzierung
ОглавлениеDer Beitragssatz der Pflegeversicherung wird durch den Gesetzgeber festgelegt. Er beträgt 3,05 % (Stand 2020).
Der Beitrag wird für abhängig Beschäftigte, sofern sie Kinder haben, paritätisch von Arbeitnehmer und -geber finanziert (je 1,525 %). Rentner tragen den Beitrag aus allen Alterseinkommen – aus gesetzlicher Rente und sonstigen Ruhestandseinkommen – allein. Kinderlose Rentner ab Jahrgang 1940 zahlen zusätzlich 0,25 %, d. h, ihr Beitragssatz beträgt 3,3 %. Für kinderlose versicherte Arbeitnehmer ab 23 Jahren steigt der Beitragssatz um 0,25 % auf 1,775 %. Der um 0,25 % höhere Beitragssatz Kinderloser gilt seit 1.1.2005; er beruht auf einem Verfassungsgerichtsurteil. Der Arbeitgeberbeitrag bleibt bei 1,525 %.
Seit 2015 wurde mit der Pflegereform ein neues Element in die Sozialversicherung eingefügt: der Aufbau eines Kapitalstockes. Dazu werden 0,1 % der jährlichen Beitragseinnahmen der sozialen Pflegeversicherung einem Pflegevorsorgefonds zugeführt. Dieser wird von der Deutschen Bundesbank verwaltet und am Kapitalmarkt verzinslich angelegt. Ab dem Jahr 2035 soll der Vorsorgefonds für Leistungen der Pflegeversicherung verwendet und damit aufgelöst werden. Mitte der 2030er Jahre kommen die geburtenstarken Jahrgänge ( Kap. II 1.2.1) in das Alter, in dem das Risiko der Pflegebedürftigkeit ansteigt. Die Verwendung der Mittel des Kapitalstocks soll dann der Beitragssatzstabilisierung der Pflegeversicherung dienen, um die Belastung der Beitragszahler in Grenzen zu halten.