Читать книгу Kaufmann/Kauffrau im Gesundheitswesen - Jochen Gürtler - Страница 46
3.2 Versicherte
ОглавлениеVersicherte in der PKV sind folgende Personengruppen, für die keine Pflichtmitgliedschaft in der GKV besteht:
• Arbeiter und Angestellte mit einem Bruttoeinkommen, das die Versicherungspflichtgrenze der GKV übersteigt
• Beamte
• Selbstständige
Selbstständige, also Unternehmer oder freiberuflich Tätige wie z. B. Ärzte, Steuerberater etc. sind in aller Regel gegen Krankheitsrisiken privat vollversichert. Sie tragen für sich und ihre Familienangehörigen die Prämien selbst.
Besondere Regelungen bestehen für Beamte: Sie müssen nur einen Teil der Krankheitsrisiken privat versichern, da der Staat als ihr Arbeitgeber den anderen Teil aus Mitteln der durch Steuern finanzierten Beihilfe übernimmt. Der Beamte selbst erhält von der Beihilfe 50 % seiner Behandlungskosten erstattet; er wird sich folglich zu 50 % privat absichern. Der Ehepartner eines Beamten, dessen Einkommen jährlich 18 000 € nicht übersteigt, erhält 70 % aus Beihilfemitteln, sein Kind 80 %. Für den Ehepartner wird also eine Privatversicherung über die restlichen 30 %, für das Kind über 20 % der Behandlungskosten abgeschlossen. Hat der Beamte zwei oder mehr Kinder, so steigt der Anteil, den die Beihilfe an seinen eigenen Behandlungskosten übernimmt, auf 70 %. Ähnlich wie in der GKV werden durch diese Regelungen kinderreiche Familien begünstigt.