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Herr Z., 57 Jahre alt, betrieb einen Kiosk. Die Lage seines Kleinunternehmens wurde zunehmend prekär, zudem belasteten Herrn Z. die steigenden Beiträge zu seiner privaten Vollversicherung. Er wurde zahlungsunfähig und schied aus der PKV aus. Da er mit 57 Jahren nicht mehr in die GKV aufgenommen werden kann, ist er nunmehr im Basistarif versichert.

Konsequenzen aus dem Standard- bzw. Basistarif ergeben sich für niedergelassene Ärzte. Haben sie die Kassenzulassung, d. h. dürfen sie gesetzlich Versicherte behandeln, so haben sie automatisch auch den sogenannten Sicherstellungsauftrag für Basis- und Standardtarifversicherte. Für Versicherte im Basis- bzw. Standardtarif ist die Arztvergütung niedriger als für Privatpatienten im Normaltarif ( Kap. IV 2.7.2).

Kaufmann/Kauffrau im Gesundheitswesen

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