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b) Vorrevolutionäre Unruhen und Liberalisierungsansätze

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In München war es 1830 zu den „Weihnachtsunruhen“ gekommen. Am 3. April 1833 scheiterte der Frankfurter Wachensturm, an dem insbesondere Studenten der Würzburger Universität maßgeblich beteiligt waren. Das Münchener Ministerium verfolgte in Ansehung dieser Vorfälle fortan eine antiliberale Politik, die schließlich zur „vorgezogenen Revolution“ 1847 führte.[58] Aufgrund studentischer Unruhen wurde die Universität vorübergehend geschlossen, bis die Solidarisierung der Bürger mit den Studenten die Wiedereröffnung erzwang. Nach dem Ausbrechen der Revolution in Paris waren es außerdem die Studenten, die beim Münchener Zeughaus-Sturm am 4. März 1848 eine Eskalation des Konflikts verhinderten. Nach dem Rücktritt Ludwigs I. im März 1848 bildeten sich zahlreiche Verbindungen, die sich im Sommer zur Repräsentantenverfassung zusammenschlossen, um eine ständige Vertretung der Studentenschaft in den Hochschulorganen zu erreichen, eine Forderung, die auch im Studentenparlament vom Juni 1848 in Eisenach unter Vorsitz des Münchener Jura-Studenten Elias Lang vorgebracht wurde. Die Professoren gruppierten sich im September 1848 als „Versammlung deutscher Universitätslehrer zur Reform der deutschen Hochschulen“ in Jena und forderten eine Neugestaltung der Universitätsverfassung im Sinne größerer korporativer Autonomie und Lehrfreiheit. Die revolutionären Bemühungen der Studenten endeten indes mit der baldigen Auflösung der Repräsentanten-Versammlung. In Bayern bedeuteten die Unruhen von 1847/48 dennoch, auch wenn der neue König Maximilian II. kein neues Hochschulgesetz erließ, die Abkehr von der Abelschen Hochschulpolitik,[59] was zu einer partiellen Liberalisierung der Studienordnungen führte. Die endgültige Abschaffung der Sonderrolle der Philosophischen Fakultät erfolgte allerdings erst 1913. Damit gehörte Bayern zu den letzten deutschen Staaten, die das reformierte nördliche Modell nach dem Vorbild der preußischen Universitäten in Abkehr von den mittelalterlichen Studienstrukturen übernahmen.

Hochschulrecht im Freistaat Bayern

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