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cc) Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum LHG Brandenburg

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Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts[154] zum Brandenburgischen Hochschulgesetz in der Fassung von 1999/2004[155] hat den in diese Richtung gehenden gesetzgeberischen Reformen aus bundesverfassungsrechtlicher Sicht sehr weit gehende Spielräume eröffnet und die Maßstäbe des Demokratieprinzips sowie vor allem der Garantie akademischer Selbstverwaltung auf bedenklich weitgehende Weise zurückgenommen (Leitbild der von konstitutionellen Bindungen nahezu befreiten und insoweit „entfesselten“ Hochschule[156]).

Hochschulrecht im Freistaat Bayern

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