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9. Ausblick

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Auch zukünftig sehen sich die bayerischen Hochschulen und der bayerische Hochschulgesetzgeber „zwischen föderalem Kartell und internationalem Wettbewerb“[203], sprich hineingestellt in eine sich weiterhin dynamisch und tendenziell unitarisierend entwickelnde deutsche Hochschullandschaft insgesamt sowie in die Prozesse der Ökonomisierung einerseits sowie der Europäisierung[204] und Internationalisierung andererseits.[205] Die unter den Leitideen der Wettbewerbsfähigkeit, Standortsicherung, Internationalisierung und Ökonomisierung eingeleitete Entwicklung wird sich fortsetzen, auch wenn sich ihre Geschwindigkeit mittlerweile spürbar abgeschwächt hat. Die Grenzen der Machtkonzentration bei den Hochschulleitungen[206] treten immer offensichtlicher zutage. Auch leerformelhafte „Newspeak“-Begriffe wie Governance,[207] Output-Orientierung und Management-Universität[208] können nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Kollegialorgane und die körperschaftlichen Strukturen, in denen unverändert das Höchstmaß an akademisch-pluralistischem, intrinsisch motiviertem Sachverstand gebündelt ist, auf Dauer nicht mehr in der bisherigen Weise entmachtet werden können, soll nicht die Qualität und der Ruf der „deutschen Universität“ im Sinne eines international anerkannten Gütesiegels, das gerade im Geiste von Kollegialprinzip[209] und Autonomie[210] (Freiheit) über lange Zeiträume gewachsen ist, (noch mehr) Schaden nehmen.[211]

Hochschulrecht im Freistaat Bayern

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