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c) Europäische Bildungseinrichtungen

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Auf völkerrechtlicher Grundlage wurde eine Reihe europäischer Bildungseinrichtungen gegründet.[56] Hervorzuheben ist das 1976 zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (damals Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft) gegründete Europäische Hochschulinstitut (EHI) in Florenz.[57] Dieses ist eine unabhängige Rechtsperson, die in vielfältiger Beziehung zur Europäischen Union steht und von dieser mitfinanziert wird. Dadurch wurde in abgewandelter Form die in Art. 9 II EAG-Vertrag vorgesehene „Europäische Universität“ verwirklicht.[58] Das EHI widmet sich dem Postgraduiertenstudium und der Forschung zu europäischen Themen auf den Gebieten der Politik-, Rechts-, Sozial- und Wirtschaftswissenschaften sowie der Geschichte.[59] Ferner ist das 1949 gegründete Europa-Kolleg in Brügge (Stiftung belgischen Rechts) mit einem Postgraduiertenstudium in den Fächern Jura, Politik- und Wirtschaftswissenschaften zu nennen, das in Natolin (Polen) eine Filiale für die Ausbildung mittelosteuropäischer Kandidaten gegründet hat.[60]

Hochschulrecht im Freistaat Bayern

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