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a) Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD)

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Das Übereinkommen über die Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD)[38] vom 14. Dezember 1960 hat das Ziel, „auf wissenschaftlichem und technischem Gebiet die Entwicklung ihrer Hilfsmittel, die Forschung und die Berufsausbildung zu fördern“ (Art. 2 lit. b). Die OECD veröffentlicht regelmäßig Studien und Empfehlungen zum Bildungs- und damit auch zum Hochschulbereich, auf deren Qualität hier nicht näher eingegangen werden kann.[39]

Hochschulrecht im Freistaat Bayern

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