Читать книгу Hochschulrecht im Freistaat Bayern - Josef Franz Lindner - Страница 65

bb) Auswirkungen des Unionsrechts allgemein

Оглавление

74

Wie in anderen Bereichen auch beeinflussen Auswirkungen des Unionsrechts allgemein das Hochschulrecht. Dass dieses an sich in der Kompetenz der Mitgliedstaaten verblieben ist, entbindet die Mitgliedstaaten nicht von der Beachtung des Unionsrechts, wenn dieses die Materie Hochschulrecht berührt. Dies gilt insbesondere für die Grundfreiheiten des Binnenmarktes. So fordern z.B. die Freizügigkeit der Arbeitnehmer die Gleichbehandlung von deren Kindern hinsichtlich der Ausbildungsförderung,[78] die Herstellung der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit die gegenseitige Anerkennung der berufsqualifizierenden Diplome. Dies verlangen in gewissem Umfang bereits die unmittelbar anwendbaren und Individualrechte begründenden primärrechtlichen Normen der Grundfreiheiten (s.u. Rn. 79–80).[79] Zur Klarstellung und Konkretisierung wurden Richtlinien und Verordnungen des EG/EU-Sekundärrechts erlassen (s.u. Rn. 79–80).

Hochschulrecht im Freistaat Bayern

Подняться наверх