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bb) Abkommen des Freistaats Bayern

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Im Rahmen seiner Zuständigkeit (vgl. Art. 181 BV)[25] hat Bayern neben dem Konkordat mit dem Heiligen Stuhl[26] eine Reihe von Staatsverträgen[27] im Hochschulbereich mit den anderen deutschen Ländern und dem Bund geschlossen. Am bedeutsamsten ist wohl der Staatsvertrag über die Vergabe von Studienplätzen vom 24. Juni 1999/24. Dezember 2006[28]. Ferner sind zu nennen: Staatsvertrag über das Fernunterrichtswesen vom 16. Februar 1978[29], geändert durch Staatsvertrag vom 4. Dezember 1991[30]; Abkommen zwischen den Ländern in der Bundesrepublik Deutschland über die Genehmigung zur Führung akademischer Grade ausländischer Hochschulen und entsprechender ausländischer Grade vom 29. Oktober 1992[31]; Staatsvertrag über Fernstudien an Fachhochschulen vom 4. Oktober 1996[32]; Staatsabkommen über die Finanzierung wissenschaftlicher Forschungseinrichtungen vom 30./31. März 1969 (Königsteiner Abkommen)[33].

Hochschulrecht im Freistaat Bayern

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