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7. Die Universität im Nationalsozialismus

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Aufgrund eines im Allgemeinen eher distanzierten Verhältnisses weiter Teil der akademischen Kreise zur Weimarer Republik bildete sich auch schon vor 1933 an den Universitäten ein Nährboden für die nationalsozialistische Ideologie. So konnte der Nationalsozialistische Deutsche Studentenbund (NSDStB) in den Studentenausschüssen zunehmend Erfolge feiern.[80] Auf Seiten der Professorenschaft äußerte sich das distanzierte Verhältnis zum demokratischen System zwar nur begrenzt in offenen Sympathiebekundungen für die NSDAP, die Einführung an der NS-Ideologie ausgerichteter Strukturen an den Universitäten nach 1933[81] stieß aber allenfalls auf geringen Widerstand.[82] Bereits am 4. April 1933 wurde in Bayern ein Immatrikulationsverbot für jüdische Medizinstudenten verfügt. Die Hochschulpolitik des Nationalsozialismus beschränkte sich weitgehend auf die „Säuberung“ und Anpassung der Universitäten an das Führerprinzip und ein „völkisches“ Wissenschaftsverständnis ohne eigenen geistig-wissenschaftlichen Anspruch. Die rasche Zentralisierung des Reiches im Zuge der Umsetzung des „Gesetzes über den Neuaufbau des Reiches“[83] und die Zusammenfassung unter dem im Mai 1934 gegründeten Reichministerium für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung bedingte eine weitgehende Gleichförmigkeit der organisatorischen Hochschulentwicklung inner- und außerhalb Bayerns. Die Voraussetzungen zur Entlassung missliebiger Professoren wurden mit dem „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufbeamtentums“[84] geschaffen. Die übrigen Mitglieder des Lehrkörpers wurden seit 1935 im Nationalsozialistischen Dozentenbund (NSDB) zusammengefasst. Gleichzeitig wurde der Zugang zu den Universitäten durch das „Gesetz gegen die Überfüllung deutscher Schulen und Hochschulen“[85] erheblich beschränkt und zugleich in einem ersten Schritt eine Begrenzung des Hochschulzugangs von so genannten „Nichtariern“ eingeleitet.[86] Die „Vorläufigen Vorschriften zur Vereinfachung der Hochschulverwaltung“[87] beseitigten die traditionelle Universitätsverfassung und gliederten die Universität fortan nach dem Führerprinzip. Damit verbunden waren die Abschaffung der Rektorenwahl, die Herabstufung des Senats zum Beratungsorgan und die Auslöschung der universitären Selbstverwaltung. Die Studentenschaft war bereits durch das „Gesetz über die Bildung von Studentenschaften an den wissenschaftlichen Hochschulen“[88] zum Hochschulorgan erklärt und in Bayern durch die „Bekanntmachung über die Bildung von Studentenschaften an den wissenschaftlichen Hochschulen“[89] ebenfalls nach dem Führerprinzip umgestaltet worden. Die Universitäten bekamen im Übrigen bereits zu Friedenszeiten und erst recht nach Kriegsbeginn die intellektualitätsfeindliche NS-Politik zu spüren. An der Münchener Universität wurde bei Kriegsausbruch die Veterinärmedizin geschlossen, nachdem das gleiche Schicksal bereits im Februar die Theologische Fakultät ereilt hatte. In München formierte sich 1942/43 studentischer Widerstand in der „Weißen Rose“[90], der allerdings mit der Hinrichtung der beteiligten Geschwister Scholl, der Studenten Probst, Schmorell, Graf und des Prof. Kurt Huber endete. In der Schlussphase des Krieges kam es noch zu Hochschulplanungen, die aber an der Wirklichkeit des totalen Zusammenbruchs vorbei gingen. Nur das Einschreiten der Hochschulleitung verhinderte das Vorhaben des Reichskultusministeriums, die Juristische, Staatswirtschaftliche und Philosophische Fakultät der LMU nach Erlangen zu verlegen.

1. Kapitel GrundlagenI. Die Geschichte der Bayerischen Hochschulen › 8. Die Nachkriegsentwicklung

Hochschulrecht im Freistaat Bayern

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