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b) Die bayerische Hochschulentwicklung

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Die Novemberrevolution führte zu Unruhen an den bayerischen Universitäten. Im Anschluss an das Attentat des Münchener Studenten Anton Graf Arco-Valley auf Ministerpräsident Kurt Eisner im Februar 1919 erfolge eine Schließung der LMU, die während der Räterepublik von 1919 kurzzeitig zur „proletarischen Übergangsschule“ erklärt wurde.[77] Nach der Niederschlagung der Revolution beruhigte sich die Lage wieder. Die durch Ministerialentschließung vom 3. Juli 1920 verfügte Reform der bayerischen Universitätsverfassungen erweiterte den Senat auch um Vertreter des Personals und der Studenten, deren Allgemeine Studentenausschüsse 1918/19 an den Universitäten zusammengetreten waren und bereits die Anerkennung durch die Universitäten erhalten hatten. Durch Beschluss des Kultusministeriums wurden 1923 die bisherigen Lyzeen zu Philosophisch-Theologischen Hochschulen[78] erhoben, so dass sie fortan auf einer Stufe mit den Universitäten standen, in denen sie im Verlauf der 1970er-Jahre aufgingen. Die seit 1924 mit Promotionsrecht versehene Hochschule für Landwirtschaft in Weihenstephan wurde 1928 der Technischen Hochschule in München angegliedert und später vollständig in diese integriert. Die Münchener Kunstgewerbeschule wurde 1927 Akademie für angewandte Kunst und die Akademie für Tonkunst 1924 Hochschule für Musik. Die Nürnberger Handelshochschule erhielt 1925 die Universitätsverfassung und 1927 das Habilitationsrecht. Die Lehrerbildung[79] vollzog sich in Bayern im Unterschied zu weiten Teilen des Reiches dagegen weiterhin in den herkömmlichen Anstalten und nicht an den aufkommenden Pädagogischen Akademien.

1. Kapitel GrundlagenI. Die Geschichte der Bayerischen Hochschulen › 7. Die Universität im Nationalsozialismus

Hochschulrecht im Freistaat Bayern

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