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bb) Die landesgesetzlichen Hochschulorganisationsreformen

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Insgesamt begann für das deutsche Hochschulrecht mit der Wende vom 20. zum 21. Jahrhundert eine Phase des Umbruchs im Zeichen gewährleistungsstaatlicher Konzepte und des Neuen Steuerungsmodells (New Public Management)[151]. In der Folge kam es zu einer fortschreitenden Ökonomisierung und Umgestaltung der Hochschulorganisation, namentlich durch deutliche Stärkung der Leitungsorgane (Hierarchisierung) nach dem Vorbild von Wirtschaftsunternehmen („Vorstand“, „Aufsichtsrat“),[152] die oft mit Forderungen nach einer wirtschaftlicheren Arbeitsweise (Effizienz, Zielvereinbarungen, Controlling, etc.) und der Umsetzung gesamtstaatlicher Sparziele verknüpft war. Dabei stand vor allem die Einführung von Hochschulräten in der Kritik.[153]

Hochschulrecht im Freistaat Bayern

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