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1. Kreditgeschäft der Banken

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Der Kredit ist wesentlicher Bestandteil der Finanzierungsleistungen, die von Kreditinstituten angeboten werden.[178] Das Kreditgeschäft wird volks- und einzelwirtschaftlich als die bedeutendste Aufgabe der Kreditwirtschaft bezeichnet.[179] Es steht im Mittelpunkt des Kreditwesens und der unternehmerischen Tätigkeit der Banken.[180] Die Kreditabteilung bildet dementsprechend das „Herzstück“ einer Universalbank.[181] Die wirtschaftliche Bedeutung des Kredits liegt in der zeitweiligen Überlassung von Liquidität, die Unternehmen Produktion und Investition ermöglicht.[182] Das Kreditgeschäft ist durch das Bestreben der Banken gekennzeichnet, das unternehmerische Risiko, mit einer Darlehensrückzahlung „auszufallen“, einzugrenzen und zu beherrschen. Sofern sich derartige Risiken in großem Ausmaß oder in „gehäufter“ Weise realisieren, so dass einzelne Kreditinstitute ihrerseits die zur Gewährleistung des Einlagengeschäfts erforderliche Liquidität verlieren, besteht die Gefahr, dass in Folge eines Vertrauensverlustes seitens der Kapitalanleger in die Kreditwirtschaft insgesamt auch unbeteiligte, wirtschaftlich „gesunde“ Kreditinstitute betroffen werden. Dieser Zusammenhang wird als eine der Kreditwirtschaft eigentümliche besondere „Vertrauensempfindlichkeit“ charakterisiert.[183] Derartige „Störungen“ innerhalb des Kreditwesens sind darüber hinaus geeignet, schweren volkswirtschaftlichen Schaden zu verursachen, „da alle wesentlichen Zweige der Volkswirtschaft auf das Kreditgewerbe angewiesen sind“.[184] Der Gesetzgeber verfolgt aus diesem Grund durch umfangreiche öffentlich-rechtliche Restriktionen, insbesondere durch Vorsorgeregelungen[185] und Offenlegungspflichten zur Prüfung der Bonität eines Kreditnehmers[186] nach dem KWG sowie durch Festlegung von Mindestanforderungen an das Risikomanagement von Banken,[187] die neben allgemeinen Regeln für die Risikosteuerung und Risikoüberwachung auch Vorgaben für die Behandlung von „Problemkrediten“ enthalten,[188] das Ziel, diesen erheblichen gesamtökonomischen Risiken entgegenzuwirken.

Bankrott und strafrechtliche Organhaftung

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