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I. Interne Informationsgewinnung – Kenntnisse aus der Geschäftsbeziehung

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Wichtige Erkenntnisquelle der Bankmitarbeiter ist die Geschäftsbeziehung zu dem betroffenen Bankkunden. Die Geschäftsverbindung zwischen Banken und ihren Kunden besitzt eine besondere „Intensität“. Sie erschöpft sich nur selten in der Vornahme isolierter Rechtsgeschäfte. Die Geschäftsbeziehung ist häufig auf unbestimmte Zeit angelegt und durch Dauerschuldverhältnisse wie Giro- oder Kreditvertrag geprägt.[1]

Bankrott und strafrechtliche Organhaftung

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