Читать книгу Bankrott und strafrechtliche Organhaftung - Jörg Habetha - Страница 36
B. Kenntnis der Bankverantwortlichen vom Eintritt der Krise als Grundlage der Kreditentscheidung
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Die Entscheidung, ein Kreditengagement in einer wirtschaftlichen Krise des Kreditnehmers zu kündigen und zurückzuführen, erfordert rechtstatsächlich die Kenntnis der Bankverantwortlichen vom Eintritt oder Bevorstehen einer ökonomischen Krisensituation auf Seiten des Bankkunden. Voraussetzung ist die Möglichkeit der Bankangestellten, einen hinreichenden Einblick in die wirtschaftlichen Verhältnisse des betroffenen Unternehmens zu erhalten, um die wirtschaftliche Situation im Einzelnen zu beurteilen. Art und Umfang der Informationen, die Bankmitarbeitern aus der Geschäftsverbindung heraus bekannt werden (hierzu unten Rn. 51 ff.) bzw. die mit der Hilfe in der Bankenpraxis gebräuchlicher „externer Quellen“ gewonnen werden können (unten Rn. 56 ff.), werden nachfolgend untersucht. Dabei ist für eine Bewertung der insolvenzstrafrechtlichen Risiken von besonderem Interesse, ob Bankmitarbeiter hierdurch einen temporären oder qualitativen Informationsvorsprung gegenüber den übrigen Gläubigern des Bankkunden gewinnen.
Teil 2 Bankgeschäft und Insolvenz – zivil- und insolvenzrechtliche Grundlagen, wirtschaftliche Zusammenhänge › B › I. Interne Informationsgewinnung – Kenntnisse aus der Geschäftsbeziehung