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F. Verhältnis zu anderen Vorschriften
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Die Pflicht zur Mitteilung und Veröffentlichung von Directors' Dealings aus Art. 19 MAR ist nicht isoliert und als in sich abgeschlossen zu betrachten. Vielmehr ist auch bei Vorliegen der Voraussetzungen dieser Norm stets zu prüfen, ob weitere kapitalmarktrechtliche Publizitätspflichten durch die Transaktion betroffen sind. Für die Fälle von Überschneidungen ist grundsätzlich davon auszugehen, dass Publizitätspflichten aus anderen gesetzlichen Grundlagen von der Informations- und Veröffentlichungspflicht aus Art. 19 MAR unberührt bleiben.[160]