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I. Ad-hoc-Publizität

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Die Pflicht zur Mitteilung und Veröffentlichung von Directors' Dealings besteht neben der Ad-hoc-Publizitätspflicht aus Art. 17 MAR und umgekehrt.[161] Insbesondere sofern eine Führungsperson in größerem Umfang Aktien des Emittenten kauft oder verkauft, kann hierin eine kurserhebliche Information liegen. Dies wird beispielsweise bei kurserheblichen Änderungen der Beteiligungsstruktur am Emittenten aufgrund eines Paketverkaufs eines Vorstandsmitglieds angenommen.[162]

Kapitalmarkt Compliance

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