Читать книгу Kapitalmarkt Compliance - Karl Richter - Страница 302
III. Rechtsfolgen bei Verstößen gegen Anregungen
Оглавление87
Zuwiderhandlungen gegen Anregungen des Kodexes können nicht sanktioniert werden. Eine Abweichung ist ohne Offenlegung in der Entsprechenserklärung möglich.