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bb) Konzernebene

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Auf Konzernebene umfasst die ebenfalls in deutscher Sprache vorzunehmende Offenlegungspflicht[110]

den Konzernabschluss[111] mit dem sog. Bilanzeid;[112]
den Konzernlagebericht[113] mit dem sog. Bilanzeid;[114]
den Bestätigungsvermerk oder den Vermerk über die Versagung des Abschlussprüfers;[115]
den Bericht des Aufsichtsrats, aus dem sich die Billigung des Konzernabschlusses ergeben muss;
etwaige Änderungen des Konzernabschlusses;
etwaige Änderungen des Lageberichts.
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