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bb) Konzernebene
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Auf Konzernebene umfasst die ebenfalls in deutscher Sprache vorzunehmende Offenlegungspflicht[110]
– | den Konzernabschluss[111] mit dem sog. Bilanzeid;[112] |
– | den Konzernlagebericht[113] mit dem sog. Bilanzeid;[114] |
– | den Bestätigungsvermerk oder den Vermerk über die Versagung des Abschlussprüfers;[115] |
– | den Bericht des Aufsichtsrats, aus dem sich die Billigung des Konzernabschlusses ergeben muss; |
– | etwaige Änderungen des Konzernabschlusses; |
– | etwaige Änderungen des Lageberichts. |