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1. Frist zur Offenlegung

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Der Halbjahresfinanzbericht ist unverzüglich,[169] spätestens jedoch drei Monate nach Ablauf des Berichtszeitraums zu veröffentlichen.[170]

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Gem. Ziff. 7.1.2 S. 3 DCGK[171] sollen deutsche börsennotierte[172] Gesellschaften den Halbjahresfinanzbericht innerhalb von 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums öffentlich zugänglich machen.

Kapitalmarkt Compliance

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