Читать книгу Kapitalmarkt Compliance - Karl Richter - Страница 337
1. Vorschriften des WpHG
Оглавление75
Die Pflicht zur Erstellung und Veröffentlichung eines Halbjahresfinanzberichts erfasst nur Unternehmen, die als Inlandsemittenten Aktien oder Schuldtitel im Sinne des § 2 Abs. 1 S. 1 WpHG begeben. Emittenten von Wertpapieren im Sinne des § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 WpHG unterfallen daher nicht der Pflicht zur Erstellung und Offenlegung eines Halbjahresfinanzberichts. Hierunter fallen auch Emittenten von Zertifikaten, die Aktien vertreten.[147] Hingegen bleiben Emittenten von Zertifikaten, die Schuldtitel vertreten, nach dem Wortlaut von § 115 Abs. 1 S. 1 WpHG (§ 37w Abs. 1 S. 1 WpHG a.F.) von der Verpflichtung erfasst.
76
Von der Pflicht zur Erstellung und Veröffentlichung eines Halbjahresfinanzberichts ausgenommen sind darüber hinaus Schuldtitel, die ein zumindest bedingtes Recht auf den Erwerb von Wertpapieren nach § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 oder 2 WpHG begründen.[148]