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IV. Art und Weise der Offenlegung
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Die Art und Weise der Offenlegung des Halbjahresfinanzberichts entspricht derjenigen der Offenlegung des Jahresfinanzberichts. D.h. der Halbjahresfinanzbericht ist der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen.[175] Darüber hinaus muss das betroffene Unternehmen spätestens drei Monate nach Ablauf des Berichtszeitraums und vor dem Zeitpunkt, zu dem er erstmals der Öffentlichkeit zur Verfügung steht, eine Hinweisbekanntmachung darüber veröffentlichen, ab welchem Zeitpunkt und unter welcher Internetadresse die relevanten Rechnungsunterlagen zusätzlich zu ihrer Verfügbarkeit im Unternehmensregister öffentlich zugänglich sind.[176] Gleichzeitig mit der Veröffentlichung der Hinweisbekanntmachung hat das betroffene Unternehmen die Veröffentlichung unter Angabe des Textes der Veröffentlichung, der Medien, an die die Information gesandt wurde, sowie des genauen Zeitpunkts der Versendung an die Medien der BaFin mitzuteilen.[177] Schließlich ist die Hinweisbekanntmachung unverzüglich nach der Veröffentlichung dem Unternehmensregister zur Speicherung zu übermitteln.[178]