Читать книгу Außensteuergesetz Doppelbesteuerungsabkommen - Katharina Becker - Страница 181
VII. Veranlagungsverfahren
Оглавление210
Ist der Auswanderer erweitert beschränkt steuerpflichtig, wird seine Einkommensteuer im Wege eines Veranlagungsverfahrens festgestellt. Veranlagungszeitraum, für den der StPfl gem § 25 Abs 3 S 1 EStG eine Steuererklärung beim zuständigen FA abzugeben hat, ist das Kj. Ehegatten sind getrennt zu veranlagen. Die örtliche Zuständigkeit des FA ergibt sich aus § 19 Abs 2 AO.
211
Im Falle eines Wechsels von der unbeschränkten zur (erweitert) beschränkten StPfl oder umgekehrt im Laufe eines VZ ist nur eine Veranlagung, die Veranlagung zur unbeschränkten StPfl, durchzuführen (§ 2 Abs 7 S 3 EStG).[225] Somit ist bei unterjährigem Wegzug in diesem Jahr nur eine Veranlagung durchzuführen. In einem solchen Fall ist auch eine Zusammenveranlagung von Ehegatten möglich, wenn beide Ehegatten in einem Teil des VZ unbeschränkt steuerpflichtig waren.[226] Auch bei Wechsel zwischen der normalen beschränkten und erweitert beschränkten StPfl innerhalb eines VZ ist lediglich eine Veranlagung ausreichend.
212
Dem StPfl werden umfangreiche Erklärungspflichten auferlegt. Er unterliegt dabei insb der erhöhten Mitwirkungspflicht für Auslandssachverhalte nach § 90 Abs 2 AO. Er hat sämtliche in- und ausl Steuertatbestände zu deklarieren. Das FA kann veranlassen, dass der StPfl einen Empfangsbevollmächtigten im Inland bestellt, wenn er die Zugangsfiktion des § 123 AO ausschließen möchte.[227] Sonst gilt die Postzustellungsfiktion, wonach ein an ihn gerichtetes Schriftstück einen Monat nach Aufgabe zur Post als zugestellt gilt (§ 123 S 2 AO).