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II.

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R hat damit kein Widerrufsrecht.

Exkurs/Vertiefung: Wenn der Klausurersteller (vertretbar) zur Wirksamkeit der Klausel kommt, muss er weiter unter C. prüfen, ob die Ausübung des Widerrufs durch G in seinem Schreiben vom November 2018 gem. § 315 BGB den Maßstäben des billigen Ermessens genügte. In diesem Rahmen ist auf den konkreten Einzelfall einzugehen. Hier wäre zu berücksichtigen, dass im Falle des Widerrufs möglicherweise die Finanzierung des Eigenheims scheitert, so dass R und seine Familie dieses verlieren könnten. Daher könnte man auch an einen teilweisen Widerruf oder an einen Widerruf mit Auslauffrist (d. h. der Widerruf wird erst zu einem späteren Zeitpunkt wirksam) denken.

Klausurenkurs im Arbeitsrecht I

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