Читать книгу Klausurenkurs im Arbeitsrecht I - Kerstin Tillmanns - Страница 93
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Möglich ist jedoch, dass es sich um einen Verbrauchervertrag handelt und die Klausel gem. § 310 III Nr. 2 BGB der Klauselkontrolle nach den §§ 305 ff. BGB unterliegt.