Читать книгу Klausurenkurs im Arbeitsrecht I - Kerstin Tillmanns - Страница 96
c)
ОглавлениеDie Klausel ist wirksam gem. § 305 I BGB in den Vertrag einbezogen worden. Die Voraussetzungen der § 305 II und III BGB müssen gem. § 310 IV 2 BGB nicht vorliegen, d. h. die Klausel muss lediglich nach allgemeinen rechtsgeschäftlichen Regeln (§§ 145 ff. BGB) Vertragsbestandteil geworden sein. Hier wurde die Klausel unmittelbar Teil des Vertrages.